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Ausbildung - Ortsvorsteher der Stadt Blomberg

In Nordrhein-Westfalen sind die den Ortsvorsteher betreffenden Angelegenheiten in § 39 Abs. II der Gemeindeordnung (GO) geregelt. Danach kann in kreisangehörigen Gemeinden das Gemeindegebiet in Bezirke (Ortschaften) eingeteilt werden. Für solche Bezirke kann der Gemeinderat entweder Bezirksausschüsse bilden oder Ortsvorsteher wählen.

Soweit Ortsvorsteher gewählt werden, hat der Gemeinderat bei diesen Wahlen die Stimmenverhältnisse der Parteien im jeweiligen Ort zu berücksichtigen. Das bedeutet: Die Partei, die bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderates in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat, benennt den Kandidaten, der anschließend vom Rat bestätigt wird.

Der Ortsvorsteher muss in dem Ort wohnen, für den er gewählt wird. Ferner muss er dem Gemeinderat angehören oder ihm angehören können. Die Ortsvorsteher müssen keiner Partei angehören.

Der Ortsvorsteher soll die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat vertreten. Falls er nicht Ratsmitglied ist, darf er an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; er kann im Gemeinderat gehört werden. Der Ortsvorsteher kann für das Gebiet seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden. In diesem Fall kann er zum Ehrenbeamten ernannt werden.

Ortsvorsteher erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.

Im Rahmen seiner/ihrer Aufgaben ist er/sie jederzeit berechtigt und verpflichtet:

  • Wünsche
  • Anregungen
  • und Beschwerden

aus seiner/ihrer Ortschaft aufzugreifen und diese an den Rat oder an den für die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.

Der/Die Ortsvorsteher/in ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und zugleich Kontaktperson zwischen den Ortsteilen und der Verwaltung. In Blomberg erledigt der/die Ortsvorsteher/in folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung
  • Feststellungen für die Stadtverwaltung
  • Meldung von Mängeln an die Stadtverwaltung
  • Gratulationsurkunden unterschreiben und überreichen.

In Blomberg haben wir 20 verschiedene Ortsteile. Für jeden Ortsteil haben wir eine/n Ortsvorsteher/in.

Der/Die Ortsvorsteher/in ist ein/ Vertreter/in eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde.

Diese/r hat verschiedene Aufgaben: Seinen/Ihren Ort repräsentieren, Ansprechpartner/in für die Mitbürger/innen und Aufgaben seiner/ihrer Stadt bzw. des Bürgermeisters zu erfüllen.

Die Ortsvorsteher/innen bestücken die Aushangkästen in den jeweiligen Orten mit wichtigen Informationen der Stadt Blomberg.

Ortsvorsteher/innen bekommen pro Aushangkasten einen Ausdruck VHS-Filmforum/kommunales Kino, Einladungen für Ratssitzungen und andere wichtige Informationen der Stadt Blomberg. Diese hängen sie im Aushangkasten aus.

Dafür müssen Ortsvorsteher ihr Einverständnis abgeben, ob sie mit der Übernahme der Patenschaft für den Aushangkasten/die Aushangkästen einverstanden sind.

Meine Aufgabe war es, die Filmprogramme; Bekanntmachungen etc. in Umschläge für die einzelnen Ortsvorsteher/innen zu verteilen. Dafür habe ich eine Liste. Auf dieser Liste stehen die Namen der Ortsvorsteher/innen, sowie die Anzahl der Filmforen/Bekanntmachungen, die die Ortsvorsteher/innen von uns ausgehändigt bekommen.

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