Wenn Wohngeldakten 5 Jahre lang nicht mehr bearbeitet werden müssen, werden diese vernichtet. Der Inhalt wird anhand des Zerreisswolfes (Aktenvernichter) vernichtet. Dieses passiert auch bei der Sozialhilfe. Da werden die Akten allerdings erst vernichtet, wenn diese 10 Jahre unberührt bleiben.
Nachdem wir die Akten, aussortiert haben, schreiben wir die Namen der Personen, die Wohngeld beantragt haben, mit deren Wohngeldnummern in eine Tabelle.
Meine Kollegin hatte schon mit der Liste angefangen als ich noch nicht in dieser Abteilung war. Ich habe die Liste zu Ende geführt.



