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Ausbildung - Das neue KiBiz

KiBiz heißt ausgesprochen Kinderbildungsgesetz. Dieses Gesetz ist am 1. August 2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft getreten und regelt die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder in den KiGas und KiTas, es ersetzt das „Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Kinder stärker auf die Schulzeit vorbereitet werden und vor allem die deutsche Sprache so beherrschen, dass sie den Unterricht vom ersten Schultag an verstehen und diesem folgen können. Dies soll durch individuelle und gestärkte Förderung des einzelnen Kindes geschehen.

Diskriminierung im Kindergarten soll ausgeschlossen und die Zusammenführung von behinderten und gesunden Kindern gefördert werden. Die regelmäßigen Fortbildungen der Erzieher/innen sollen die Qualität der pädagogischen Arbeit steigern.

Die KiTas werden vom Land, den Kommunen, durch Elternbeiträge und Trägeranteilen, wie z.B. die der Kirchen finanziert.

Die Kindergartenverträge werden für ein Jahr abgeschlossen und die Eltern haben die Wahl, ob ihre Kinder 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche in der jeweiligen KiTa betreut werden sollen. Dies bietet Vollzeitbeschäftigten die Gelegenheit ihr Kind Ganztags betreuen zu lassen. Im Gegenzug können Erziehungsberechtigte, die eine begrenzte Anzahl an Arbeitsstunden haben, ihr Kind früher aus der KiTa abholen und durch die 25 Stundenregelung Geld sparen.

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