Ausbildung - Die kommunale Bilanz
I. Inventur (Datenermittlung für die Bilanz)
Zunächst werden das Vermögen und die Finanzierung des Vermögens erfasst und in einer Inventarliste festgehalten.
II. Inhalt und Aufbau einer kommunalen Bilanz
Die Bilanz ist nach folgenden Strukturregelungen zu gestalten:
Aktivseite
Hier wird das Vermögen mit den zum Bilanzstichtag ermittelten Werten aufgeführt. Folglich handelt es sich um die Dokumentation der Kapitalverwendung (Mittelverwendung).
- Wie ist das Kapital der Kommune angelegt?-
Passivseite
Hier werden die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital dargestellt. Dokumentiert wird also die Finanzierung (Mittelherkunft).
- Wie ist das Vermögen der Kommune finanziert?
Gliederung beider Bilanzseiten
Sie erfolgt nach der Fristigkeit.
Auf der Aktivseite wird zwischen langfristig gebundenem Vermögen (Anlagevermögen) und kurzfristigem Vermögen (Umlaufvermögen) unterschieden. Innerhalb der Vermögensklasse wird dann wieder nach der Fristigkeit unterteilt.
Beispiel:
Gebäude werden länger als Fahrzeuge genutzt, von daher werden diese Werte höherrangig in die Bilanz eingestellt.
Auf der Passivseite wird erst das Eigenkapital und dann das Fremdkapital (Verbindlichkeiten) aufgeführt. Auch hier wird wieder nach Fristigkeit gegliedert; so werden Investitionskredite vor Dispositionskrediten aufgeführt.
Die genaue Gliederung einer kommunalen Bilanz schreibt der Gesetzgeber vor.
III. Struktur der kommunalen Bilanz in NRW gem. § 41 GemHVO
- vgl. Anlage 22 VV Muster zur GO und GemHVO - Vgl. zum Ganzen auch:
- Anl. 23: Anlagenspiegel
- Anl. 24: Forderungsspiegel
- Anl. 25: Verbindlichkeitenspiegel