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Ausbildung - Gewerbeanmeldung

Bis auf wenige Ausnahmen wie in § 6 Gewerbeordnung geregelt, ist die Gewerbeanmeldung bzw. ein Gewerbeschein zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung (evtl. Ordnungsamt), in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.

Um ein Gewerbe anzumelden, benötigt man in jedem Fall den Personalausweis / Reisepass und ggf. einen Mietvertrag bei extra angemieteten Räumen. Darüber hinaus muss man folgende Fragen beantworten können:

  • Welche Adresse hat die Betriebsstätte?
  • Was ist der „Gewerbegegenstand“ (möglichst konkrete Branchenbeschreibung)?
  • Wann genau wird der Betrieb aufgenommen?
  • Wie viele Mitarbeiter/-innen werden in Voll- und Teilzeit beschäftigt?
  • Welche Rechtsform hat das Gewerbe?

Bei überwachungsbedürftigen Gewerben kommt noch das Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug dazu. Überwachungspflichtige Gewerbe sind z.B. An- und Verkauf von Schmuck, Kraftfahrzeugen und hochwertige Konsumgüter, § 38 Gewo.

Die Gewerbeanmeldung kostet 20 Euro und ist bei der Anmeldung zu zahlen.

Bei jeder Gewerbeanmeldung wird jeweils ein Exemplar an den Kreis Lippe, Finanzamt oder an die IHK zugesandt, gesetzlich geregelt in § 14 V Gewo.

Je nach Art des Gewerbes sind noch andere Erkenntnisse von den zuständigen Behörden zu beantragen, z.B. Handwerkskammer -> handwerkliche Berufe; Makler, Bauträger, Baubetreuer -> Kreis Lippe; Versicherungsvermittler -> Industrie und Handelskammer.

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