Hinweise zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen in NRW am 30.08.2009 und zu der Versicherung an Eides Statt für die von der Meldepflicht befreiten ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger/innen), die bei ihrer Meldebehörde am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag) für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten eingetragen. Sie erhalten von ihrer neuen Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen...
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