Kommunalwahlen 2009 - KandidatInnen / BewerberInnen
Das Wahlverfahren ist gesetzlich sehr streng geregelt und sehr formal gestalet.
So müssen z.B. die KandidatInnen für das Amt des Bürgermeisters oder für den Gemeinderat bis zu einem bestimmten Tag benannt sein, es müssen verschiedene persönliche Angaben gemacht werden (Namen, Beruf, Geburtsort usw.) und es bedarf verschiedener Unterschriften. Erst wenn diese und noch weitere Anforderungen erfüllt sind, ist die Kandidaten bzw. der Kandidat zugelassen.
Die erste Hürde ist bis Montag, 13.07.2009 - 18.00 Uhr zu erfüllen. Bis zu diesem Tag und genau bis zu dieser Uhrzeit müssen die Wahlvorschläge vorliegen.