Ausbildung - Kommunalwahl am 30.08.2009 – Blomberg (Lippe) – blomberg-lippe.net

Ausbildung - Kommunalwahl am 30.08.2009

§ 1 KWahlG - Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Wahl der folgenden Vertretungen: des Rates in den Gemeinden, des Kreistages in den Kreisen. Es gilt darüber hinaus für die Wahl der Bezirksvertretungen nach Maßgabe des § 46a, der Bürgermeister und Landräte nach Maßgabe der §§ 46b bis 46e.

(2) Das Gebiet der Körperschaft, deren Vertretung gewählt wird, bildet das Wahlgebiet.

§ 12 KWahlG - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Wählbarkeit

(1) Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

(2) Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

§ 34 KWahlG - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Feststellung des Gesamtergebnisses

(1) Der Wahlausschuss stellt fest, wie viel Stimmen für die Bewerber in den Wahlbezirken und für die Parteien und Wählergruppen abgegeben worden sind und welche Bewerber in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt sind.

(2) Der Wahlausschuss ist an die vom Wahlvorstand getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen.

Genau wie bei der Europawahl haben die Wahlhelfer die Stimmen ausgezählt und die Wahllokale im Rathaus angerufen um die Gesamtzahl der gewählten Stimmen für jede Partei weitergegeben. Diesmal gab es vier verschiedene Zettel. Denn gewählt wurde „auf kommunaler Ebene für Blomberg, der Stadtrat und der/die Bürgermeister(in) und „auf kommunaler Ebene für den Kreis Lippe, der Kreistag und der/die Landrat(rätin)“ (http://wahlen.lippeblogs.de/).

Meine Aufgabe war wie bei der Europawahl, die Schnellmeldungen, die durchgegeben worden sind einer anderen Kollegin weiter zu geben. Diese wurden dann am PC zusammengefasst. Anschließend wurden die einzelnen Ergebnisse der Stimmbezirke und auch der vollständigen Wahlbezirke ausgedruckt. Alle 27 Stimmbezirke und alle 16 Wahlbezirke habe ich gekennzeichnet/markiert und auf meiner Kontrollliste gestrichen. Diese habe ich alle untereinander geklebt. Bei den Ergebnissen der Wahlbezirke muss drauf stehen wer in dem jeweiligen Wahlbezirk in den Rat der Stadt Blomberg gewählt wurde.

Die Sitzverteilung und Ergebnisse des Rates habe ich auch untereinander geklebt.

Diese und die anderen Ergebnisse wurden anschließend abgeholt und auf den Rathausaal gebracht und unter den jeweiligen Stimm- bzw. Wahlbezirk aufgehängt. Das Endergebnis der Bürgermeisterwahl hat der Beigeordnete, Herr Stodieck, auf dem Rathaussaal bekanntgegeben.

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