Dienstleistungen

Abfallbehälter

Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende Abfallbehälter erhältlich:

  • graue Abfallbehälter für Restmüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter
  • grüne Abfallbehälter für Biomüll in den Gefäßgrößen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter. zusätzlich: Saison-Biotonne in den Gefäßgrößen 80, 120, 240 Liter für den Zeitraum Mai – November eines Jahres.
  • Großbehälter für Restmüll mit Nutzungsinhalt von mehr als 240 Liter
  • blaue Abfallbehälter für Altpapier in den Gefäßgrößen 120 und 240 Liter
  • gelbe Säcke/Behältnisse für Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen der DSD AG
  • Depotcontainer für Weiß-, Braun- und Grünglas der DSD AG.

Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, können von der Stadt Blomberg zugelassene Abfallsäcke benutzt werden. Sie werden am Abfuhrtag eingesammelt, soweit sie neben den zugelassenen Abfallbehältern bereitgestellt sind. Jeder Abfallerzeuger/Abfallbesitzer hat bei der Benutzung dieser Abfallsäcke darauf zu achten, dass sie entweder nur mit für die Biotonne bestimmten Abfällen oder nur mit Reststoffen für die graue Tonne gefüllt und entsprechend dem Leerungsrhythmus bereitgestellt werden.

Einen aktuellen Abfallkalender (Abfuhrkalender - Müllabfuhrkalender) können Sie sich von den Internetseiten der Abfallbeseitigungsgesellschaft Lippe GmbH heruntenladen.

Abfuhrtag für die Stadt Blomberg ist derzeit der Montag.

Gesetzliche Grundlage

Abfallbeseitigung / Abfallentsorgung

Falls Sie Rückfragen in Bezug auf

  • das Einsammeln und Befördern von Abfällen
  • die Möglichkeiten der Vermeidung von Abfall
  • der Verwertung und Entsorgung von Abfällen
  • der Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben
  • sowie das Einsammeln von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Gemeindegebiet haben,

so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

gesetzliche Grundlage

Abfallgebühren

Die Abrechnung der Müllgebühren erfolgt auf Grundlage der Größe der Hausmüllgefäße (Abfalltonnen) und nicht anhand des tatsächlichen Gewichts.

Pro Gefäß und Jahr Restmüll (graue Tonne)

  • 40 l/grau = 19,76 EUR
  • 60 l/grau = 46,32 EUR
  • 80 l/grau = 51,24 EUR
  • 120 l/grau = 60,96 EUR
  • 240 l/grau = 90,12 EUR

Pro Gefäß und Jahr Biomüll (grüne Tonne)

  • 60 l/grün = 65,16 EUR
  • 80 l/grün = 78,12 EUR
  • 120 l/grün = 104,16 EUR
  • 240 l/grün = 182,16 EUR

Die blauen Papiertonnen kosten nichts extra.

gesetzliche Grundlage:

Abfalltrennung

Wenn Sie Informationen zur Abfalltrennung benötigen sprechen Sie uns an oder schauen auf den Internetseiten der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe nach Abfallbeseitigungsgesellschaft Lippe GmbH. Wir helfen Ihnen gerne.

Abfallvermeidung, Umweltschutz, Energie

Haben Sie Fragen des Umweltschutzes und der Abfallbeseitigung?

Benötigen Sie Informationen zu umweltbewußten und energieschonenden Produkten, Verfahren und Verhalten oder Information zur Abfalltrennung und zu Möglichkeiten der Abfallvermeidung?

Hinweise und Informationen zu Energiethemen haben wir für Sie unter dem Stichwort Liquid error: Couldn't find Article with ID=221 AND (`articles`.account_id = 117) zusammengefasst.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Abwasserberatung

Haben Sie Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben oder der Abwassersatzung für die Stadt Blomberg beim Anschluss und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen?

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Abwassergebühren

Gemäß der Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Blomberg vom 15. Dezember 2005 vom 17. Dezember 2010 betragen die Gebühren:

  • für Schmutzwasser: 4,15 € je m³
  • für Regenwasser: 7,10 € je Berechnungseinheit (1 Berechnungseinheit = 10 m²)

Die Kosten für Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH (BVB).

Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt gemäß der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen :

  • Anfahrtspauschale pro Kleinkläranlage oder abflusslose Grube 29,75 €
  • je cbm abgefahrenen Grubeninhalts 39,80 €
  • für das Auslegen, Vorhalten und Aufnehmen des Saugschlauches von mehr als 20 m zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für jedes weitere verlegte 3-Meterstück Saugschlauch zusätzlich 2,38 €

Anmeldung

Wenn Sie nach Blomberg ziehen, müssen Sie hier hier anmelden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in Blomberg führen möchten.

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis
  • sofern vorhanden Reisepass und Kinderausweis
  • bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind

gesetzliche Grundlage

Meldegesetz NW

sonst. Hinweise

Aufgrund des Identitätsnachweises ist eine Onlinebeantragung leider nicht möglich.

Anschlussbeitrag / Kanalanschlussbeitrag

Maßgeblich für die Berechnung des Anschlussbeitrages ist die Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Blomberg vom 20.12.2007.

Der Anschlussbeitrag für einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage beträgt je Quadratmeter (m²) Grundstücksfläche (Veranlagungsfläche) 6,50 €.

Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben.

Dieser beträgt

  • bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 4,50 € je m³ Veranlagungsfläche
  • bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 2,00 € je m² Veranlagungsfläche.

Der nach vorstehender Berechnung ermittelte Anschlussbeitrag soll für ein Reihenhausgrundstück mindestens 2.000,-- € und für ein Wohn-, Ferien- und Wochenendhausgrundstück mindestens 2.800,-- € betragen.

Der Anschlussbeitrag soll jedoch nicht höher als

  • 6.000,- € für ein 1-geschossig
  • 7.500,- € für ein 2-geschossig
  • 9.000,- € für ein 3-geschossig
  • 10.500,- € für ein 4-geschossig und
  • 11.100,- € für ein 5 und höher geschossig

zu bebauendes Grundstück sein.

Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie bei Grundstücken, die überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden dürfen, gelten die vorgenannten Höchstbeträge und die Begrenzung der Grundstückstiefe auf 40 m nicht.

Der Anschlussbeitrag ist nicht zu verwechseln mit den Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses. Für die Verlegung der Hausanschlussleitungen auf dem Privatgrundstück sowie das Setzen der Kontrollschächte ist der Grundstückseigentümer selbst zuständig.

Antrag auf Lohnsteuererstattung / Einkommenssteuererstattung

Antragsvordrucke für Anträge auf Lohn- bzw. Einkommenssteuererstattung erhalten Sie bei uns.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Archiv / Stadtarchiv

Möchten Sie in alten Dokumenten und Akten stöbern und der Blomberger Geschichte nachgehen?

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Aufbruchgenehmigungen / Straßenumzüge

Ist es notwendig, dass Sie Gemeindestraßen aufbrechen, um z.B. Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen, so benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Gleiches gilt bei der Durchführung von Straßenumzügen.

Sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen gerne entsprechende Antragsvordrucke zu.

wichtige Anmerkung

Das Antragsverfahren erfolgt über die Stadt Blomberg und die Polizeiwache Blomberg.

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe

gesetzliche Grundlage

Straßenverkehrsordnung (STVO)

Aufenthaltsbescheinigung (Lebensbescheinigung)

Benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigungen (Lebensbescheinigung) für andere Behörden wie z.b. ein Standesamt, so sprechen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen gerne.

bringen Sie bitte mit

Personalausweis oder Reisepass bzw. einen sonst. Identitätsnachweis

Kosten

6,00 EUR

sonst. Hinweise

Aufgrund des Identitätsnachweises ist eine Onlinebeantragung leider nicht möglich.

Ausbaubeiträge nach KAG NW

Sofern durch Baumaßnahmen die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich öffentlicher Wege, Straßen und Plätze durch die Stadt Blomberg erfolgt, werden Beiträge nach dem Kommunalen Abgabgabengesetz (KAG NW) erhoben.

Benötigen Sie Informationen über die Ermittlung (Höhe) sowie die generelle Erhebung dieser Beiträge, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage

Ausbildungsplätze

Möchten Sie eine Ausbildung bei der Stadt Blomberg beginnen?

Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über unsere Angebote.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, so sprechen Sie uns an.

Sie benötigen

bei Auskünften über Personen:

  • Nachweis der Identität z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
  • eine persönliche Antragstellung ist erforderlich

bei Auskünften über Firmen:

  • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister)
  • Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister)
  • zuständiges Registergericht
  • Name und Sitz der Firma
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft
  • ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

Kosten

13,00 EUR

Auskünfte aus dem Melderegister

Benötigen Sie Auskünfte aus dem Einwohnermelderegister? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweis

Aufgrund des nachzuweisenden begründeten Intresses ist ggf. ein schriftlicher Antrag notwendig.

Kosten

7,00 EUR

Auskünfte aus der Denkmalliste

Die Denkmalliste enthält die zurzeit geschützten Bau- und Bodendenkmäler in der Stadt Blomberg. Sie ist ein öffentliches Register und wird von der Stadt als Untere Denkmalbehörde geführt.

Eintragungen und Löschungen erfolgen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Westfälisches Amt für Denkmalpflege, Münster).

Über Eintragungen und Löschungen erhält der jeweilige Eigentümer bzw. die jeweilige Eigentümerin einen Bescheid.

Möchten Sie einen Einblick in die Denkmalliste nehmen, so sprechen Sie uns an.

Hinweise

Eigentümer(innen)angaben dürfen aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden.

gesetzliche Grundlage

Denkmalschutzgesetz NW (DSchG) und Denkmallisten-Verordnung

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Benötigen Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweise und Eigentümernachweise), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Kosten

Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch je Bestand (Grundbuchblattnummer) auf fälschungsgeschützten Vordrucken mit integriertem Wasserzeichen (Landeswappen NW)

  • für bis zu 5 Flurstücke 12,50 EUR‚
  • für 6 bis 20 Flurstücke 25,00 EUR‚
  • für mehr als 20 Flurstücke 50,00 EUR‚

Hinweise

  • Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse an den Daten glaubhaft darlegen.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
  • Schriftliche Anträge, größere Bestellungen sowie Sonderwünsche werden zuständigkeitshalber an den Kreis Lippe weitergeleitet.
  • Grundbuchauszüge kann nur das Amtsgericht Blomberg erteilen.

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetz (SGV. NW. 7134)
  • Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden (SGV. NW. 7134)
  • Katasterbenutzungserlass (SMBl. NW. 71342)

Auszug aus der Deutschen Grundkarte

Benötigen Sie einen amtliche Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 (DGK 5), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Kosten

Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1 : 5000

  • auf Papier DIN A4 Grundriss 6,25 EUR
  • auf Papier DIN A4 Grundriss mit Höhenlinien 7,50 EUR
  • auf Papier DIN A3 Grundriss 7,50 EUR
  • auf Papier DIN A3 Grundriss mit Höhenlinien 9,00 EUR

Hinweise

  • Auszüge aus der Deutschen Grundkarte werden von der Stadt Blomberg nur auf gewöhnlichem Papier in den Formaten DIN A4 und DIN A3 abgegeben.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
  • Die Auszüge werden in der Regel nur im Zusammenhang mit Bauanträgen abgegeben.
  • Schriftliche Anträge, größere Bestellungen, Sonderwünsche sowie Anträge auf Erteilung von Nutzungsrechten werden zuständigkeitshalber an den: Kreis Lippe weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

GeoInfoErlass (SMBl. NR. 71341)

Auszug aus der Flurkarte

Benötigen Sie amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Kosten

Auszug auf der Flurkarte auf Papier

  • DIN A4 - 12,50 EUR
  • DIN A3 - 15,00 EUR

Hinweise

  • Auszüge aus der Flurkarte werden von der Stadt Blomberg nur auf gewöhnlichem Papier in den Formaten DIN A4 oder DIN A3 abgegeben.
  • Die Karte hat den Original-Maßstab 1:1.000, Vergrößerungen auf 1:500 werden auf Wunsch abgegeben.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
  • Schriftliche Anträge, größere Bestellungen, Sonderwünsche sowie Anträge auf Erteilung von Nutzungsrechten werden zuständigkeitshalber an den: Kreis Lippe weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetz (SGV. NW. 7134)
  • Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden (SGV. NW. 7134)
  • Katasterbenutzungserlass (SMBl. NW. 71342)

Bauanträge

Möchten Sie bauen und benötigen hierzu eine Beratung, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bearbeitung von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Vorlagen gemäß § 67 BauO NW (Freistellungen) aus gemeindlicher Sicht.

Hinweise

  • Entscheidungen zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts werden durch die 9 bearbeitet.
  • Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Es ist daher sinnvoll, Bauanträge direkt beim Kreis Lippe einzureichen.

Bauhof (BBH)

Unsere Aufgabe ist die Unterhaltung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Grünanlagen und der Kinderspielplätze. Auch sorgen wir dafür, dass die gemeindlichen Straßen im Winter befahrbar sind.

Bauleitplanung

Wir beschäftigen uns mit der Erstellung der Bauleitplanung für Gegenwart und Zukunft. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Bebauungspläne

Wir kümmern uns um die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitpläne.

Haben Sie hierzu Rückfragen, so spechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Für den Betrieb der Regenwassernutzungsanlage ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erforderlich.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Beglaubigungen

Benötigen Sie eine Beglaubigung von Kopien, Abschriften oder Unterschriften, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie die Urschrift mit.

Kosten

  • Kopien/Abschriften je Seite 1,50 EUR
  • Unterschriften 1,50 EUR

Behindertenausweis / Schwerbehindertenausweis

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder möchten Sie sich über die Voraussetzungen hierfür erkundigen?

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Beigeordneter / allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters / Kämmerer

Haben Sie Fragen zu den städtischen Finanzen? Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.