Wenn sie eine Gaststätte, Trinkhalle oder ein Hotel betreiben wollen, brauchen sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz.
Diese Erlaubnis ist personen- und raumbezogen. Deshalb brauchen sie auch dann eine auf ihren Namen lautende Gaststättenerlaubnis, wenn sie eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernehmen wollen.
Erlaubnispflichtiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.
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