Für Neubauten, bei Anbauten sowie bei Änderung der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück ist ein Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung bei den Abwasserwerken zu stellen.
Die Kanalanschluss-Genehmigung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten.
Dabei ist das Formular Entwässerungsantrag (Beschreibung der Grundstücksentwässerungsanlage) zu verwenden.
Als Anlage sind in 3-facher Ausfertigung folgende Unterlagen beizufügen:
- Baubeschreibung
- aktueller amtlicher Lageplan
- Lageplan im Maßstab 1: 500 oder größer, mit der Lage der öffentlichen Kanäle, sowie der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen und Revisionsschächte auf dem Grundstück.
- Grundriss des Kellers u. aller Geschosse mit Darstellung aller Entwässerungskörper, Bodeneinläufe, Fall- u. Grundleitungen, sowie Schächte, Hebeanlagen, Abscheider, Drainage usw. inkl. Leitungsführung.
- Schnitt durch den Anschlusskanal vom Gebäude bis zum öffentlichen Kanal mit Angabe der NN-Höhen; bei Druckentwässerung bis zum Pumpenschacht
- Angaben über den Einbau einer Fäkalienhebeanlage oder einer Abwasserpumpe mit Pumpstation außerhalb des Gebäudes, falls erforderlich.
- Betriebsbeschreibung mit Art und Menge des voraussichtlich anfallenden, gewerblichen Abwassers, falls erforderlich.

