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Grundstücksentwässerung (Kanalanschluss)

Für Neubauten, bei Anbauten sowie bei Änderung der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück ist ein Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung bei den Abwasserwerken zu stellen.

Die Kanalanschluss-Genehmigung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten.

Dabei ist das Formular Entwässerungsantrag (Beschreibung der Grundstücksentwässerungsanlage) zu verwenden.

Als Anlage sind in 3-facher Ausfertigung folgende Unterlagen beizufügen:

  • Baubeschreibung
  • aktueller amtlicher Lageplan
  • Lageplan im Maßstab 1: 500 oder größer, mit der Lage der öffentlichen Kanäle, sowie der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen und Revisionsschächte auf dem Grundstück.
  • Grundriss des Kellers u. aller Geschosse mit Darstellung aller Entwässerungskörper, Bodeneinläufe, Fall- u. Grundleitungen, sowie Schächte, Hebeanlagen, Abscheider, Drainage usw. inkl. Leitungsführung.
  • Schnitt durch den Anschlusskanal vom Gebäude bis zum öffentlichen Kanal mit Angabe der NN-Höhen; bei Druckentwässerung bis zum Pumpenschacht
  • Angaben über den Einbau einer Fäkalienhebeanlage oder einer Abwasserpumpe mit Pumpstation außerhalb des Gebäudes, falls erforderlich.
  • Betriebsbeschreibung mit Art und Menge des voraussichtlich anfallenden, gewerblichen Abwassers, falls erforderlich.