Nach der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Blomberg muss jedes Grundstück Kontrollschächte an der Grundstücksgrenze, bzw. wenn der öffentliche Kanal über das Grundstück verläuft direkt vor Anschluss an den öffentlichen Kanal, haben.
Bei Entwässerung im Trennsystem ist sowohl für Regenwasser als auch für Schmutzwasser ein Kontrollschacht einzubauen.
Bei Entwässerung im Mischsystem gibt es nur einen Kontrollschacht.
Die Leitungen auf dem Privatgrundstück selbst sind im Trennsystem herzustellen, die Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasser darf erst im Kontrollschacht erfolgen.

