Haben Sie Rückfragen bzgl. der Ermittlung und Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach BauGB für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Stadt, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Rechtsgrundlage
- BauGB
- Satzung der Stadt Blomberg über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den §§ 135 a - 135 c BauGB
- Ablösebestimmungen zur Ablösung von Kostenerstattungsbeträgen

