Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Interessenten ab dem 1. Juli 2008 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ein Energieausweis zugänglich zu machen ist.
Für später errichtete Wohngebäude gilt die Ausweispflicht ab dem 01. Januar 2009, für Nichtwohngebäude dann ab dem 01. Juli 2009.
- Deutschen Energieagentur (DENA) - www.dena.de
- Energieagentur NRW - www.ea-nrw.de
- Blomberger Versorgungsbetriebe - www.bvb-blomberg.de
Dietmar Schallock
Bauen und Stadtentwicklung
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