Dienstleistungen

Ausbaubeiträge nach KAG NW

Sofern durch Baumaßnahmen die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich öffentlicher Wege, Straßen und Plätze durch die Stadt Blomberg erfolgt, werden Beiträge nach dem Kommunalen Abgabgabengesetz (KAG NW) erhoben.

Benötigen Sie Informationen über die Ermittlung (Höhe) sowie die generelle Erhebung dieser Beiträge, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage