Die Stadt Blomberg steltl zum 01.08.2010 eine/einen Auszubildende/n für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten ein.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte der folgenden Stellenanzeige im PDF Format:
Die Stadt Blomberg steltl zum 01.08.2010 eine/einen Auszubildende/n für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten ein.
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Einblick in über 50 Ausbildungsberufe
Durch die 3. Blomberger Ausbildungsmesse soll erneut Schülern und Schülerinnen ein umfassender Einblick in die Berufswelt gegeben werden.
Sich frühzeitig zu orientieren und sich Einblicke in die vielfältigen Ausbildungsberufe zu verschaffen ist heute wichtiger denn je. Das Blomberger Netzwerk Wirtschaft-Schule, dem bzgl. der Ausbildungsmesse nun auch die Städte Schieder-Schwalenberg und Lügde beigetreten sind, konnte die Firma Synflex Elektro GmbH aus Blomberg, Auf den Kreuzen 24, als Messestandort gewinnen.
Die Messe findet in den Betriebshallen der Firma am Samstag, d. 28.11.2009 in der Zeit von 10.00 – 16.00 Uhr statt.
An der Ausbildungsmesse werden sich auf einer Fläche von fast 1.000 m² ca. 40 heimische Firmen und Betriebe beteiligen und allen interessierten, künftigen Schulabgängern eine Palette von weit über 50 verschiedenen Ausbildungsberufen vorstellen.
Die Messe beschränkt sich nicht allein auf die Weitergabe von Infos, sondern ist vor allem praxisorientiert – eine Messe zum Mitmachen und Anfassen – da laufen Motoren, da wird geschraubt und gehämmert, da werden Frisuren kreiert, da müssen Paletten mit Gabelstaplern umgesetzt werden usw.
Dieses ist auch das Besondere an der Blomberger Ausbildungsmesse. Das „Learning by doing“ soll den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und die besonderen Anforderungen an die einzelnen Berufsbilder aufzeigen.
Wie bewerbe ich mich richtig, wie verhalte ich mich bei einem Bewerbungsgespräch – auch dazu gibt es den ganzen Tag über Tipps von Experten.
Informieren Sie sich frühzeitig!
Dabei beschränkt sich dieses Angebot nicht nur auf die zukünftigen Blomberger Schulabgänger, sondern auf alle Schüler und Schülerinnen, insbesondere aus dem gesamten Lippischen Südosten, die sich in ein oder zwei Jahren für einen Ausbildungsberuf entscheiden und bewerben müssen.
Für die Bereiche Lügde und Schieder-Schwalenberg wird ein kostenloser Buspendelverkehr eingesetzt. Entsprechende Flyer mit Fahrplänen werden rechtzeitig an die Schulen ausgegeben.
Eltern und zukünftige Ausbildungssuchende sind herzlich eingeladen, das Angebot der heimischen Betriebe anzunehmen.
Ich hoffe, dass Sie mit diesen Blog einen Eindruck über die Ausbildung zum Beruf der Verwaltungsfachangestellten erhalten. Obwohl dieses Berufsbild sehr "dröge" klingt und auch eine Stadtverwaltung auf den ersten Blick nicht gerade den Eindruck erweckt, dass es dort spannend und aufregend zugeht, so ist es in der Praxis doch anders.
Ich denke, dass Sie hier Informationen aus der Innensicht einer angehenden Mitarbeiterin erhalten, die Ihnen viele Dinge in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Ach ja, wer bin ich überhaupt?
Ich heiße Gizem Gündemir und bin 19 Jahre alt.
Ich wohne in Blomberg und habe zuletzt das Berufskolleg Lüttfeld in Lemgo besucht. Dort habe die Fachhochschulreife absolviert.
Zu erst einmal, was ist eine Verwaltungsfachangestellte?
Das sind Leute, die z.B. in Rathäusern oder ähnlichem arbeiten. Meist im öffentlichen Dienst. Ihr seid ihnen bestimmt schon begegnet, wenn ihr z.B. umgezogen seid, oder was bauen wollt oder sonst etwas, was man bei seiner Gemeinde etwas beantragt. In fast allen Verwaltungsarten findet man Verwaltungsfachangestellte.
Ich lerne den Beruf der Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Blomberg.
Meine Ausbildung dauert 3 Jahre. In manchen Gemeinden kann man die Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre verkürzen. Dabei kommt es auf die Noten aus dem Abschlusszeugnis von der Realschule oder der Hauptschule an (muss dann aber sehr gut sein), auf den Abschluss der Berufsschule oder es ist in manchen Gemeinden von Anfang an auf 2,5 Jahre verkürzt.
In meiner Ausbildung lerne ich alle Fachbereiche kennen und werde in allen Bereichen für paar Monate eingeteilt. Momentan bin ich im Fachbereich „Zentrale Dienste“ eingeteilt. Hier nehme ich Telefongespräche an, beschäftige mich mit dem Postein- und Ausgang oder fülle Anträge mit Hilfe eines Kollegen durch. Vielleicht habt ihr euch schon ein paar Tätigkeiten durchgelesen, die ich mache.
Man sollte Interesse zum Beispiel an Büro- und Verwaltungsarbeiten, an überzeugender Tätigkeit (z.B. Bürger und Organisationen beraten und Auskünfte erteilen), an schriftlicher Tätigkeit (anfallenden Schriftverkehr erledigen), an kundenorientierter Tätigkeit und zum Umgang mit Daten und Zahlen (Sachverhalte ermitteln und Daten übersichtlich als Statistiken, Tabellen oder Grafiken aufbereiten) haben.
Die Stadt Blomberg finden Sie im östlichen Bereich des Kreises Lippe. Der Kreis Lippe gehört zu Nordrhein-Westfalen. Blomberg liegt ca. 50 KM östlich von Bielefeld und ca. 30 KM südwestlich von Hameln.
Derzeit leben rund 17.000 Einwohner in Blomberg. Diese verteilen sich auf die Kernstadt, sowie 18 Ortsteile.
Bei der Stadtverwaltung arbeiten rund 200 Personen, wobei nur rund 50 Personen hiervon in der Verwaltung beschäftigt sind. Viele Personen arbeiten in Kindergärten, den Schulen, als Reinigungspersonal oder beim Bauhof oder der Kläranlage. Arbeitnehmergruppen sind Beamte (ca. 6 Stück!!!) sowie tariflich beschäftigte Personen.
Diese vielseitige und abwechslungsreiche Berufsausbildung stellt eine Herausforderung für alle junge Leute dar mit dem Ziel ihre Karriere auf einer fundierten Ausbildung aufzubauen. Die Stationen der Ausbildung sind so aufgebaut, dass Wissensaufnahme spannend und interessant vermittelt wird und Spaß macht. Grundlage für die Verwaltungsausbildung ist ein individueller Ausbildungsplan. Schritt für Schritt lernen die Auszubildenden alle Bereiche einer Kommunalverwaltung kennen. Zum Beispiel:
Ziel der Berufsausbildung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ist es, den Auszubildenden die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, mit denen dann im späteren Beruf das Gelernte eigenverantwortlich und selbständig umgesetzt werden kann. Das bedeutet einerseits kompetenter Gesprächspartner für die Bürger und die Mandatsträger zu sein und andererseits persönliche Erfolgserlebnisse in der täglichen Arbeit zu haben.
II. FaktenEinstellungsvoraussetzung: Sekundarabschluss I
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Einstellungstermin: Jeweils der 01. August eines Jahres
Probezeit: 3 Monate
Theoretische Ausbildung: Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule in Lemgo im Blockunterricht. Zusätzlich finden am Kommunalen Studieninstitut überbetriebliche Ausbildungslehrgänge statt.
Praktische Ausbildung: Den Auszubildenden werden alle täglichen Abläufe in einer Kommunalverwaltung vermittelt, hierzu gehören u.a.:
Ausbildungsvergütung (nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD): Stand 01/2008 1. Ausbildungsjahr 687,34 € 2. Ausbildungsjahr 736,15 € 3. Ausbildungsjahr 780,93 €
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Bei der Stadt Blomberg besteht eine Gleitzeitregelung.
Auszubildende haben einen Jahresurlaubsanspruch von 26 Tagen.
III. BewerberauswahlNachdem wir alle Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz genau durchgesehen haben treffen wir eine erste Vorauswahl. Diese Kandidaten laden wir dann zu einer Vorstellungsrunde ein, in der wir die Bewerber in vierer oder fünfer Gruppen zusammenfassen. Hierbei versuchen wir Eindrücke über die Kommunikations- und Teamfähigkeit des Bewerbers zu erhalten. Diejenigen, die uns überzeugt haben, laden wir ggbfs. zeitnah noch zu einem Einzelgespräch ein und entscheiden dann letztendlich über die Einstellung.
Seit dem 01.08.2008 mache ich meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Blomberg.
Zugegeben, ein paar Tage vor der Ausbildung war ich schon sehr aufgeregt, aber gleichzeitig habe ich mich sehr auf meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten gefreut. An meinem ersten Tag habe ich mit den Herrn Bürgermeister auch schon unterhalten, wo ich auch sehr aufgeregt war aber auch sehr positiv überrascht war gleich am ersten Tag mit ihm zu sprechen. Ich hatte am Anfang ein wenig Angst, dass ich noch zu schüchtern bin, aber ich wollte mir erstmal alles angucken um mir ein Bild zu verschaffen. Ich erwarte von mir selber, dass ich mir sehr viel mühe in meiner Ausbildung gebe und mich anstrenge alles richtig auszufüllen. Ich erwarte, dass mir geholfen wird wenn ich etwas nicht richtig mache oder etwas nicht verstehe. Ich möchte alles Relevante lernen und wissen, damit ich meine Ausbildung erfolgreich beenden kann.
Ich freue mich sehr auf die Aufgaben, die mir erteilt werden und es hat mir bis jetzt keine Langeweile zubereitet. Ich sortiere zum Beispiel die Post wenn sie aus und eingeht und setze die Gesetzesbücher auf den aktuellsten Stand, indem ich die alten Blätter aussortiere und die neuen dafür einlege. Das langweilt mich nicht, es bereitet mir Spaß und man muss sich da ja konzentrieren, dass alles richtig einsortiert wird. Klar, die Post bereit für den Abholdienst zu machen (Briefe zählen) ist etwas weniger interessant aber trotzdem mach ich es gerne und so lerne ich auch immer mehr. Ich hätte mich sehr darüber gefreut bei den Kommunalwahlen mitzumachen bzw. zu helfen, aber ich habe ja leider in der Zeit meinen Block Unterricht. Dafür bin ich aber bei den Bundestagswahlen wieder da.
Ich bin jetzt eine Woche hier und es macht mir schon sehr viel Spaß. Herr Praschak hat mich durch alle drei Gebäude geführt und ich habe viele Mitarbeiter kennengelernt, wobei ich einige schon vorher kannte, z.B. Herrn Winter oder Herrn Stöteknuel. Alle waren freundlich, worüber ich mich sehr gefreut habe.
Ich habe mir nicht vorgestellt von Anfang an ein Büro zu bekommen, worüber ich sehr erfreut bin. Ich finde es auch positiv schon gleich in der ersten Woche selbstständig arbeiten zu können, was bei dem Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte“ sehr wichtig ist. Momentan bin ich in der Zentrale tätig und lerne so mehr über die Organisationen der Stadt Blomberg, lerne die Mitarbeiter besser kennen und lerne Wer für Was tätig ist. Meine Tätigkeiten sind u.a. Telefongespräche annehmen, den Postein- und ausgang erledigen.
Etwas Negatives ist mir wirklich nicht aufgefallen.
Auf den kommenden Betriebsausflug bin ich auch schon sehr gespannt, denn durch so einen Ausflug lernt man ja die Leute besser kenne und kann sich mit allen unterhalten.
Die in der Verwaltung vorhandenen Gesetzesblätter müssen durch Ergänzungslieferung auf den neusten Stand gebracht werden, damit sie immer aktuell bleiben.
Der Ergänzungslieferung liegt ein Austauschzettel bei, der erläutert welche Seiten bzw. Paragraphen entfernt bzw. ersetzt werden sollen. Nach Abschluss der Austauscharbeit unterschreibe ich noch und dokumentiere durch das Datum, wann ich die neuen Seiten der aktuellsten Ergänzungslieferung einsortiert habe.
Die Gemeindeordnung NRW und das Bundesbesoldungs-und Landesbesoldungsrecht für Nordrhein-Westfalen habe ich bereits entsprechend ergänzt und die Änderungen genau nach dem Eingliederungsplan eingeordnet. Dabei habe ich die Ergänzungslieferung auf ihre Vollständigkeit geprüft.
Posteingang:
Morgens, öffnet meine Kollegin oder ich den Briefkasten und wenn der Briefträger die Post bringt, versehen wir diese mit dem Eingangsstempel und sortieren die Briefe in die nach Fachbereichen unterteilte Eingangsmappe. Nicht alle Briefe dürfen aus Datenschutzgründen in die Eingangsmappe sortiert werden, wie z.B. Sendungen für das Standesamt oder für die Stadtkasse. Diese werden sofort in die Fächer der einzelnen Abteilungen, hier Stadtkasse und Standesamt, gelegt.
Die Eingangsmappe bekommen der Bürgermeister oder sein Stellvertreter zur Durchsicht. Danach kommt diese wieder zurück in die Zentrale, damit wir die Eingangspost in die einzelnen Fächer der Fachbereiche sortieren können.
Diese werden dann von den Mitarbeitern der einzelnen Fachbereiche abgeholt.
Postausgang:
Die Post, die versandt werden muss, bringen die Mitarbeiter alle in die Zentrale.
Da wird sie von uns gewogen und gezählt.
Wir sortieren die Briefe unterschiedlich von 20, über 50 bis 500 Gramm, denn jede Gewichtsklasse hat einen verschiedenen Preis. Je schwerer, desto höher der Preis. Den Postversand für die Stadt Blomberg erledigt die Firma Citipost.
Wir tragen die Anzahl der verschiedenen Sendungen in ein Formblatt der Citipost ein, dass sowohl von der Citipost als auch von einer Mitarbeiterin der Stadt Blomberg unterzeichnet wird.
Die Post wird täglich am Nachmittag von der Citipost abgeholt.
Die Stadt Blomberg hatte vom 15.-17.08.2008 Jubiläumswochenende „725 Jahre Blomberg“ und zur Information der Bewohner in der Innenstadt wurden Flyer erstellt, die ich anschließend verteilt habe.
Im Rahmen der 725 Jahrfeier gab es eine Ausstellung des Künstlers Magnus Zeller im Bürgerhaus Blomberg, die ich beaufsichtigt habe. Es sind ca. 150 Besucher in der Ausstellung gewesen.
Zur späteren Stunde am Sonntag haben wir dann noch Sky-Laternen aufgebaut, die dann zum Ende der Feier in die Luft gestiegen sind, was auch ein schönes Erlebnis war.
Ich habe einen Fragebogen zur Anmeldung eines Kaskoschadens für den Kommunalen Schadenausgleich Hannover angefertigt.
Der Dienstwagen der Stadt Blomberg war beschädigt.
In diesem Fragebogen musste ich u. a. ausfüllen, wann der Schaden passiert ist (Schadendatum); Angaben über das Kraftfahrzeug; wer zum Zeitpunkt des Unfalls das Fahrzeug geführt hat; wo und wodurch der Schaden entstanden ist und welche Fahrzeugteile beschädigt worden sind und bei welcher Firma die unfallbedingten Reparaturen durchgeführt werden sollen.
Dann habe ich den ausgefüllten Fragebogen zum Kommunalen Schadenausgleich nach Hannover geschickt.
In die Umlaufmappe werden die Gesetzes- und Verordnungsblätter, wie zum Beispiel das Bundesgesetzblatt, Kreisblatt oder Sammelblatt eingeheftet. Die Umlaufmappen werden von allen Fachbereichen angesehen und unterschrieben und kommen dann zurück in die Zentrale. Diese tausche ich wieder mit neuen Gesetzesblättern aus und so wiederholt sich der Ablauf immer wieder neu.
Jeden Dienstag und Donnerstag gucke ich auf der Internetplattform der Lippischen-Landeszeitung, ob es interessante Artikel über die Stadt Blomberg gibt. Dazu logge ich mich mit den Daten der Stadt Blomberg ein und klicke auf unseren Bezirk Südostlippe.
Artikel wie z.B. über den Bürgermeister, die Bücherei, allgemein über die Stadtverwaltung und bedeutende Ereignisse in Blomberg kopiere ich und speichere diese in unserem angelegten LZ-Ordner.
Es kam eine Person in das Rathaus die kein deutsch sprechen konnte. Da musste ich übersetzen, weil diese Person aus den USA kam und deshalb nur englisch sprechen konnte.
Diese Person arbeitet in Blomberg und wollte sich hier anmelden.
Also bin ich mit in das Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) gegangen und habe dem Mann geholfen, sich bei der Stadt Blomberg anzumelden. Für eine Anmeldung braucht die zuständige Behörde u. a. den Personalausweis bzw. Reisepass, die Straße und Ort wo die Person vorher gewohnt hat und Infos zum Familienstand (verheiratet, geschieden, ledig etc.).
Am Tag der Sitzung stellen wir für die Ratsmitglieder Getränke in den Rathaussaal.
Die Einladungen müssen 6 volle Tage vor der Sitzung den Ratsmitgliedern zugestellt sein. Alle Einladungen werden in einem Fach in der Zentrale gesammelt und jeden Donnerstag mit der Post verschickt.
Nächstes Jahr kann es auch andere Ratsmitglieder geben, denn da sind wieder Kommunalwahlen. Es kann aber auch passieren, dass ein Ratsmitglied sein Mandat niederlegt und dafür der nächste aus der Partei nachrückt.
Die Einladungen sowie die Niederschriften werden ins Fach gelegt. Die Einladungen enthalten einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Die Rats- und Ausschussmitglieder sowie die Fachbereichsleiter der Verwaltung bekommen die komplette Einladung. Die Presse jedoch bekommt nur den öffentlichen Teil.
Die Einladungen werden 32-mal für die Ratsmitglieder sowie 15-mal für die Fachbereichsleiter, sowie für bestimmte Mitarbeiter aus unserem Hause kopiert.
Ich habe verschiedene Schreiben angefertigt u.a. an den KSA (Kommunalen Schadenausgleich) in Hannover sowie Einladungen für die Vorstandsmitglieder der Bürgermeister-Heinrich-Fritzemeier-Stiftung.
In regelmäßigen Abständen wird ein Auftrag von der Stadtverwaltung für das benötigte Büromaterial per Ausschreibung an eine Firma vergeben.
Meine Aufgabe war es, die Anzahl der im Jahre 2007/2008 am häufigsten benötigten Büroartikel zu ermitteln.
Dazu habe ich aus den Bestelllisten der verschiedenen Fachbereiche, Eigenbetriebe, Kindergärten und Schulen die Gesamtsumme der am häufigsten benötigten Büroartikel ermittelt. Zum Schluss der Arbeit habe ich anhand von Stichproben überprüft, ob die Gesamtsumme der einzelnen Artikel mit den Bestelllisten der einzelnen Fachbereiche, Eigenbetriebe, Kindergärten und Schulen übereinstimmt.
Es hat alles hat übereingestimmt.
Nach der Auswertung einer Bestellung (siehe Bericht für Oktober 2008) haben wir eine neue Liste angefertigt. Diese beinhaltet das am häufigsten verbrauchte Material aus allen Bereichen, Eigenbetrieben sowie Kindergärten und (Grund-) Schulen.
Die Materialien sind nach der Verpackungseinheit, Artikelnummer und der Typ/Beschreibung, um welches Verbrauchsmaterial es sich handelt, geordnet. Das ist notwendig für die Ausschreibung. Die Firmen müssen sich ein Bild machen können, welche Materialien am häufigsten benötigt werden, damit sie ihre Netto-Preise angeben können.
Es wurden u. a.
von der Stadtverwaltung in einem Jahr verbraucht.
Die einzelnen Firmen bekommen nun ein Anschreiben und Antwortbogen plus Leistungsbeschreibung. In dem Anschreiben wird bekannt gegeben, wann die Frist der Angebotsabgabe endet. Der Antwortbogen mit der Leistungsbeschreibung wird von jeder Firma ausgefüllt, damit die Verwaltung prüfen kann, welche Firma am wirtschaftlichsten handelt. Anschließend wird der Antwortbogen unterschrieben zurück an die Stadt Blomberg geschickt. Dann wird darüber entschieden, wer den Zuschlag bekommt. Diese Firma wird demnach für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien zuständig sein.
In Nordrhein-Westfalen sind die den Ortsvorsteher betreffenden Angelegenheiten in § 39 Abs. II der Gemeindeordnung (GO) geregelt. Danach kann in kreisangehörigen Gemeinden das Gemeindegebiet in Bezirke (Ortschaften) eingeteilt werden. Für solche Bezirke kann der Gemeinderat entweder Bezirksausschüsse bilden oder Ortsvorsteher wählen.
Soweit Ortsvorsteher gewählt werden, hat der Gemeinderat bei diesen Wahlen die Stimmenverhältnisse der Parteien im jeweiligen Ort zu berücksichtigen. Das bedeutet: Die Partei, die bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderates in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat, benennt den Kandidaten, der anschließend vom Rat bestätigt wird.
Der Ortsvorsteher muss in dem Ort wohnen, für den er gewählt wird. Ferner muss er dem Gemeinderat angehören oder ihm angehören können. Die Ortsvorsteher müssen keiner Partei angehören.
Der Ortsvorsteher soll die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat vertreten. Falls er nicht Ratsmitglied ist, darf er an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; er kann im Gemeinderat gehört werden. Der Ortsvorsteher kann für das Gebiet seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden. In diesem Fall kann er zum Ehrenbeamten ernannt werden.
Ortsvorsteher erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Im Rahmen seiner/ihrer Aufgaben ist er/sie jederzeit berechtigt und verpflichtet:
aus seiner/ihrer Ortschaft aufzugreifen und diese an den Rat oder an den für die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.
Der/Die Ortsvorsteher/in ist Ansprechpartner für die Bevölkerung und zugleich Kontaktperson zwischen den Ortsteilen und der Verwaltung. In Blomberg erledigt der/die Ortsvorsteher/in folgende Aufgaben:
In Blomberg haben wir 20 verschiedene Ortsteile. Für jeden Ortsteil haben wir eine/n Ortsvorsteher/in.
Der/Die Ortsvorsteher/in ist ein/ Vertreter/in eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde.
Diese/r hat verschiedene Aufgaben: Seinen/Ihren Ort repräsentieren, Ansprechpartner/in für die Mitbürger/innen und Aufgaben seiner/ihrer Stadt bzw. des Bürgermeisters zu erfüllen.
Die Ortsvorsteher/innen bestücken die Aushangkästen in den jeweiligen Orten mit wichtigen Informationen der Stadt Blomberg.
Ortsvorsteher/innen bekommen pro Aushangkasten einen Ausdruck VHS-Filmforum/kommunales Kino, Einladungen für Ratssitzungen und andere wichtige Informationen der Stadt Blomberg. Diese hängen sie im Aushangkasten aus.
Dafür müssen Ortsvorsteher ihr Einverständnis abgeben, ob sie mit der Übernahme der Patenschaft für den Aushangkasten/die Aushangkästen einverstanden sind.
Meine Aufgabe war es, die Filmprogramme; Bekanntmachungen etc. in Umschläge für die einzelnen Ortsvorsteher/innen zu verteilen. Dafür habe ich eine Liste. Auf dieser Liste stehen die Namen der Ortsvorsteher/innen, sowie die Anzahl der Filmforen/Bekanntmachungen, die die Ortsvorsteher/innen von uns ausgehändigt bekommen.
Der Rat und der Bürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Der Rat ist das Organ einer Stadt.
Er tagt im Rathaus, im großen Rathaussaal der Stadt Blomberg. Die Ratsmitglieder bekommen für jede Ratssitzung eine Einladung.
Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern genau fünf volle Tage vor der bevorstehenden Ratssitzung zugeschickt sein.
Die Einladungen enthalten einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Die Rats- und Ausschussmitglieder sowie die Fachbereichsleiter der Verwaltung bekommen die komplette Einladung. Die Presse jedoch bekommt nur den öffentlichen Teil.<!--more-->
Die Einladungen werden von mir kopiert und verteilt.
Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Zeit und Ort der Sitzung, sowie die Tagesordnungspunkte (genannt Tops) sind öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachungen, Einladungen, sowie andere Informationen und Filmprogramme findet man im Aushangkasten am Rathaus. Solche Aushangkästen gibt es auch in den verschiedenen Ortsteilen, welche die Ortsvorsteher/innen als Patenschaft übernommen haben.
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat.
Am öffentlichen Teil der Ratssitzung kann der Bürger teilnehmen, jedoch nicht am nicht-öffentlichen Teil. Dem Bürger wird die Möglichkeit gegeben, an den Sitzungen teilzunehmen.
Die Tagesordnungspunkte werden in den öffentlichen und in den nicht-öffentlichen Teil aufgeteilt.
öffentlich:
nicht-öffentlich:
Seit dem 02. Februar 2009 bin ich im Fachbereich 50, Senioren, Jugend und Soziales. Der Unterschied zum Fachbereich 10 ist deutlich im Aufgabenbereich zu erkennen. Es ist vieles neu für mich. Hier im FB 50 ist das Sozialamt.
Außerdem gibt es noch neben dem Sozialamt die Familiengesellschaft Blombergs – FiB’s – GmbH.
Die FiB’s ist für fünf Kindertageseinrichtungen in der Kernstadt/in den Ortsteilen (Brüntrup, Tintrup, Großenmarpe) und der OGS zuständig.
In Blomberg haben wir zwei Übergangsheime, ein Übergangsheim nur für Asylbewerber (Einzelpersonen) und das andere für Asylbewerber (Familien) und Aussiedler. Meine Kollegin hat mich zu einem Besuch in dem Übergangsheim für Asylbewerber mitgenommen, da der Stadt Blomberg drei neue Asylbewerber zugewiesen werden, für die eine Unterbringung im Übergangsheim erfolgen muss.
Wir haben uns freie Briefkästen angesehen, die dann den neuen Asylbewerbern zugeordnet wurden.
Auch einige freie Zimmer wurden von uns begutachtet.
Hier ist es wichtig, dass die Zimmer in einem ordentlichen Zustand an die neuen Asylbewerber übergeben werden.
Manchmal ist es erforderlich, dass von vorherigen Bewohnern noch Sachen wie z.B. alte Möbel, Kleidung etc. entsorgt werden müssen. Diese Arbeit wird vom örtlichen Baubetriebshof (BBH) durchgeführt.
Die Zimmer in dem Übergangsheim sollen mit einer Grundausstattung versehen sein.
Wenn Wohngeldakten 5 Jahre lang nicht mehr bearbeitet werden müssen, werden diese vernichtet. Der Inhalt wird anhand des Zerreisswolfes (Aktenvernichter) vernichtet. Dieses passiert auch bei der Sozialhilfe. Da werden die Akten allerdings erst vernichtet, wenn diese 10 Jahre unberührt bleiben.
Nachdem wir die Akten, aussortiert haben, schreiben wir die Namen der Personen, die Wohngeld beantragt haben, mit deren Wohngeldnummern in eine Tabelle.
Meine Kollegin hatte schon mit der Liste angefangen als ich noch nicht in dieser Abteilung war. Ich habe die Liste zu Ende geführt.
Da ich noch nie an einer Sitzung teilgenommen habe, war das etwas sehr Neues und spannendes für mich.
Ich durfte bei der ganzen Sitzung dabei sein.
Ich habe mir Notizen gemacht, eine Art Protokoll für mich selber, damit ich weiß worum es sich in der Sitzung handelte.
In der Einladung für die Sitzung waren Tagesordnungspunkte, kurz TOPs, wie Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Lippe oder die Organisation und Durchführung eines internationalen Jugendworkcamp im August 2009 in Blomberg (aus dem öffentlichen Teil) zu behandeln.<!--more-->
Es waren einige Ratsmitglieder, sowie der Beigeordnete, der Vorsitzende des Ausschusses der die Sitzung zugleich geleitet hat, Fachbereichsleiter des FB 50, Mitglieder des Ausschusses für Senioren Jugend & Soziales, Mitarbeiter der Stadtverwaltung des FB 50 und eine Vertreterin vom Jugendamt des Kreises Lippe anwesend.
Die Tagesordnungspunkte wurden alle der Reihe nach besprochen und am Ende, falls etwas zu entscheiden war, wurde darüber abgestimmt. Vorher durften die Mitglieder, falls etwas nicht verstanden war, nochmals nachfragen.
Als es zu dem nichtöffentlichen Teil kam, musste die Vertreterin vom Jugendamt des Kreises Lippe den Rathaussaal verlassen.
Da ich Auszubildende bei der Stadt bin, bin ich ein Teil der Verwaltung und durfte somit auch am nicht-öffentlichen Teil teilnehmen.
Genau wie im öffentlichen Teil geht man im nicht-öffentlichen Teil gemeinsam die TOPs durch. Abschließend wurde die Sitzung vom Vorsitzenden des Ausschusses für beendet erklärt und der Rathaussaal wurde von allen Anwesenden verlassen.
Ab März habe ich bis zu den Sommerferien Blockunterricht.
Die Stadt Blomberg stellt zum 01.08.2010 eine/einen Auszubildende/n für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten ein.
Die Ratsmitglieder werden gem. § 42 GO NRW von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die näheren Vorschriften trifft das Kommunalwahlgesetz.
Nach Ablauf der Wahlzeit üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Rates weiter aus.
Gem. § 71 GO NRW wird die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festgelegt. Die Beigeordneten sind kommunale Wahlbeamte. Sie werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Die Wahl oder Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.
Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In kreisfreien Städten und Großen kreisangehörigen Städten muss mindestens einer der Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. In den übrigen Gemeinden muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen.
Die Beigeordneten sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Lehnt ein Beigeordneter die Weiterführung des Amtes ohne wichtigen Grund ab, so ist er mit Ablauf der Amtszeit zu entlassen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Rat. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Anstellungsbedingungen gegenüber denen der davorliegenden Amtszeit verschlechtert werden.
Die Beigeordneten werden vom Bürgermeister vereidigt.
Der Rat kann Beigeordnete abberufen. Der Antrag kann nur von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder gestellt werden. Zwischen dem Eingang des Antrags und der Sitzung des Rates muss eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen. Über den Antrag ist ohne Aussprache abzustimmen. Der Beschluss über die Abberufung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Ein Nachfolger ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu wählen.
Gem. § 65 GO NRW wird der Bürgermeister von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von sechs Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl findet frühestens drei Monate vor und spätestens sechs Monate nach Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters statt. Die näheren Vorschriften trifft das Kommunalwahlgesetz.
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Der Bürgermeister wird vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Für die dienstrechtliche Stellung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften.
Bei der bevorstehenden Kommunalwahl, die am 30.08.2009 stattfinden wird, wird/werden der Bürgermeister und die Ratsmitglieder neu bzw. wiedergewählt.
Der Bürgermeister ist gem. § 62 GO NRW kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges, der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 132 ergehen, unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.
Dem Bürgermeister obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind.
Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.
Gem. § 16 Europawahlgesetz (EuWG) wird mit amtlichen Stimmzetteln gewählt.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Wähler faltet daraufhin den Stimmzettel in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist und wirft ihn in die Wahlurne.<!--more-->
Nach Beendigung der Wahlhandlung, stellt gem. § 18 EuWG der Wahlvorstand fest, wie viel Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Der für die Briefwahl eingesetzte Wahlvorstand stellt fest, wie viel durch Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen.
Die Kreiswahl- und Stadtwahlausschüsse stellen fest, wie viel Stimmen in den Kreisen und kreisfreien Städten für die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Sie haben das Recht der Nachprüfung der Feststellungen der Wahlvorstände.
Die Landeswahlausschüsse stellen fest, wie viel Stimmen in den Ländern für die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind.
Der Bundeswahlausschuss stellt fest, wie viel Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegeben worden sind, wie viel Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt sind.
Die Europawahl fand am Sonntag, den 07.06.2009 statt.
Ich war im Rathaus eingeplant und habe die Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen in Blomberg im Rathaussaal aufgelistet. Nachdem die Wahlhelfer, die Stimmen ausgezählt hatten, haben die einzelnen Wahllokale im Rathaus angerufen und die Gesamtzahl der gewählten Stimmen für jede Partei weitergegeben. Meine Aufgabe war es die Schnellmeldungen, die durchgegeben worden sind und von meinen Kolleginnen auf einen gelben Zettel aufgelistet worden sind, einer anderen Kollegin weiter zu geben.
Diese hat zusammen mit einem Kollegen die Wahlergebnisse am PC zusammengefasst.
Anschließend wurden die einzelnen Ergebnisse der jeweiligen Wahllokale ausgedruckt.
Diese habe ich dann im Rathaussaal unter das jeweilige Wahllokal aufgehängt. So war es übersichtlich in welchem Wahllokal welche Partei die meisten Stimmen hatte. Im Rathaussaal haben sich u. a. der Bürgermeister und der Beigeordnete angesammelt um die Wahlergebnisse in Empfang zu nehmen.
Zuletzt erhielten wir das Ergebnis der Briefwahlen, da lief alles genauso wie davor. Anschließend wurden alle Ergebnisse zusammengefasst und ausgewertet, diese habe ich ebenfalls unter das Wahlergebnis des letzten Wahljahres aufgehängt, damit man die Mehrheit der Parteien aus den Jahren vergleichen kann.
Dann war auch schon wieder alles zu Ende. Bei der Bundestags- und Kommunalwahl helfe ich ebenfalls im Rathaus mit.