Dienstleistungen

Anmeldung

Wenn Sie nach Blomberg ziehen, müssen Sie hier hier anmelden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in Blomberg führen möchten.

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis
  • sofern vorhanden Reisepass und Kinderausweis
  • bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind

gesetzliche Grundlage

Meldegesetz NW

sonst. Hinweise

Aufgrund des Identitätsnachweises ist eine Onlinebeantragung leider nicht möglich.

Aufenthaltsbescheinigung (Lebensbescheinigung)

Benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigungen (Lebensbescheinigung) für andere Behörden wie z.b. ein Standesamt, so sprechen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen gerne.

bringen Sie bitte mit

Personalausweis oder Reisepass bzw. einen sonst. Identitätsnachweis

Kosten

6,00 EUR

sonst. Hinweise

Aufgrund des Identitätsnachweises ist eine Onlinebeantragung leider nicht möglich.

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, so sprechen Sie uns an.

Sie benötigen

bei Auskünften über Personen:

  • Nachweis der Identität z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
  • eine persönliche Antragstellung ist erforderlich

bei Auskünften über Firmen:

  • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister)
  • Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister)
  • zuständiges Registergericht
  • Name und Sitz der Firma
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft
  • ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

Kosten

13,00 EUR

Auskünfte aus dem Melderegister

Benötigen Sie Auskünfte aus dem Einwohnermelderegister? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweis

Aufgrund des nachzuweisenden begründeten Intresses ist ggf. ein schriftlicher Antrag notwendig.

Kosten

7,00 EUR

Beglaubigungen

Benötigen Sie eine Beglaubigung von Kopien, Abschriften oder Unterschriften, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie die Urschrift mit.

Kosten

  • Kopien/Abschriften je Seite 1,50 EUR
  • Unterschriften 1,50 EUR

Behindertenausweis / Schwerbehindertenausweis

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder möchten Sie sich über die Voraussetzungen hierfür erkundigen?

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Fischereischein / Angelschein

Möchten Sie einen Fichereischein beantragen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie mit:

  • Staatliche Fischerprüfung/Prüfungszeugnis
  • Personalausweis/Reisepass (beides bei Erstantrag in dieser Kommune)
  • ein Passfoto

Kosten

  • Jahresfischereischein 16,00 EUR
  • Fünfjahresfischereischein 48,00 EUR
  • Jugendfischereischein 8,00 EUR

Führerscheinangelegenheiten / Fahrerlaubnisse

Anträge für Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis werden durch den Kreis Lippe bearbeitet. Sie können diese Anträge jedoch auch gerne bei uns abgeben, wir leiten diese dann an den Kreis Lippe weiter.

Kosten

  • Führerscheinantrag: 5,10 EUR
  • Führerscheinumtausch: 24,00 EUR
  • Führerscheinverlängerung: 34,20 EUR

Führungszeugnis

Benötigen Sie ein Führungszeugnis, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Leider ist eine persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis erforderlich.

Kosten

13,00 EUR

Fundsachen

Haben Sie etwas gefunden und kennen den Besitzer nicht, so sprechen Sie uns an. Wir infromieren Sie über Alles rund um Fundsachen, Rechte und Pflichten des Finders sowie die Aufbewahrung und Aushändigung durch das Fundbüro.

Rechtsgrundlage

§§ 965 bis 984 BGB

Gaststättenerlaubnis / Gaststättenkonzession

Wenn sie eine Gaststätte, Trinkhalle oder ein Hotel betreiben wollen, brauchen sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz.

Diese Erlaubnis ist personen- und raumbezogen. Deshalb brauchen sie auch dann eine auf ihren Namen lautende Gaststättenerlaubnis, wenn sie eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernehmen wollen.

Erlaubnispflichtiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Notwendige Unterlagen und Gebühren auf Anfrage. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

Möchten Sie ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des gewerblichen Mietvertrages
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, erhältlich bei der Handwerkskammer
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

Kosten

An- oder Ummeldung 20,00 €

Gewerbeüberwachung

Haben Sie Rückfragen in Bezug auf

  • die Erfassung und Genehmigung erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Gewerbebetriebe, sowie deren Überwachung
  • die Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten
  • die Durchführung des Wochenmarktes
  • die Erteilung von Reisegewerbekarten und Gaststättenerlaubnissen, sowie deren Überwachung
  • oder die Durchführung von Gewerbeuntersagungen,

so sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Kinderreisepass

Benötigen Sie einen Kinderausweis, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Vorraussetzungen für die Beantragung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch darf man nicht älter als 12 Jahre sein.

< h4>Hinweise

Bitte bringen Sie mit:

  • evtl. vorhandene Identitätspapiere, z.B. alter Kinderausweis,
  • ein biometrisches Passbild
  • Bei erstmaliger Ausstellung die Geburtsurkunde

Kosten

13,00 EUR

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Landeshundegesetz

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Anmeldung Ihres Hunden gem. Landeshundegesetz, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Leistungen der Rentenversicherung

Benötigen Sie eine umfassende Beratung oder Hilfestellung bei der Antragsaufnahme der verschiedensten Leistungen, insbesondere für die Rentenversicherungsträger, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Lohnsteuerkarten

Benötigen Sie einen neue bzw. weitere Lohnsteuerkarte oder möchten Sie Ihre Lohnsteuerkarte ändern?

Auskunft erteilt das:

Finanzamt Detmold
Finanzamt
Wotanstraße 8
32756 Detmold
+49-5231-9720

Personalausweis

Benötigen Sie einen Personalausweis oder ein vorläufiges Dokument, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Der Antragsteller muss Deutscher und in der Stadt Blomberg gemeldet sein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis)
  • Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ein Lichtbild
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Kosten

  • für Personen unter 24 Jahren 22,80 €
  • für Personen über 24 Jahren 28,80 €

Wichtig

  • Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenfalls möglich.
  • Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr.
  • Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

Rechtsgrundlage

  • Personalausweisgesetz NW

Reisegewerbekarte

Sofern Sie eine Reisegewerbekarte beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. Nachweis der Beantragung
  • zwei gleiche, aktuelle Passbilder

Spechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Die Bearbeitungsdauer beträgt vier bis sechs Wochen.

Rechtsgrundlage

§§ 55 ff. GewO

Reisepass

Benötigen Sie einen Reisepass oder ein vorläufiges Dokument? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Der Antragsteller muss Deutscher sein.

Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

Bringen sie bitte die folgenden Unterlagen zur Bantragung mit:

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
  • Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ein Lichtbild beim Euro-Reisepass
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

Kosten

59,00 EUR

Wichtig

Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Rundfunkgebühren Befreiung (GEZ)

Unter bestimmten Vorrausetzungen können Sie von der Rundfunkgebührenpflicht gegenüber der GEZ befreit werden.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Ummeldung

Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Spechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage

Meldegesetz NW

Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Sind Sie unter 18 Jahre alt und beginnen eine Ausbildung, so benötigen Sie u.U. einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Wahlen

Am 09.05.2010 wid in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt.

Benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie Briefwahl machen, so sprechen Sie uns an oder Besuchen Sie unser Wahlangebot im Internet.