Möchten Sie bauen und benötigen hierzu eine Beratung, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bearbeitung von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Vorlagen gemäß § 67 BauO NW (Freistellungen) aus gemeindlicher Sicht.
Hinweise
- Entscheidungen zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts werden durch die 9 bearbeitet.
- Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Es ist daher sinnvoll, Bauanträge direkt beim Kreis Lippe einzureichen.

