Benötigen Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweise und Eigentümernachweise), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Kosten
Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch je Bestand (Grundbuchblattnummer) auf fälschungsgeschützten Vordrucken mit integriertem Wasserzeichen (Landeswappen NW)
- für bis zu 5 Flurstücke 12,50 EUR‚
- für 6 bis 20 Flurstücke 25,00 EUR‚
- für mehr als 20 Flurstücke 50,00 EUR‚
Hinweise
- Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse an den Daten glaubhaft darlegen.
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
- Schriftliche Anträge, größere Bestellungen sowie Sonderwünsche werden zuständigkeitshalber an den Kreis Lippe weitergeleitet.
- Grundbuchauszüge kann nur das Amtsgericht Blomberg erteilen.
Rechtsgrundlage
- Vermessungs- und Katastergesetz (SGV. NW. 7134)
- Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden (SGV. NW. 7134)
- Katasterbenutzungserlass (SMBl. NW. 71342)

