Dienstleistungen

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Benötigen Sie amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücksnachweise und Eigentümernachweise), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Kosten

Standardauszüge aus dem Liegenschaftsbuch je Bestand (Grundbuchblattnummer) auf fälschungsgeschützten Vordrucken mit integriertem Wasserzeichen (Landeswappen NW)

  • für bis zu 5 Flurstücke 12,50 EUR‚
  • für 6 bis 20 Flurstücke 25,00 EUR‚
  • für mehr als 20 Flurstücke 50,00 EUR‚

Hinweise

  • Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse an den Daten glaubhaft darlegen.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
  • Schriftliche Anträge, größere Bestellungen sowie Sonderwünsche werden zuständigkeitshalber an den Kreis Lippe weitergeleitet.
  • Grundbuchauszüge kann nur das Amtsgericht Blomberg erteilen.

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetz (SGV. NW. 7134)
  • Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden (SGV. NW. 7134)
  • Katasterbenutzungserlass (SMBl. NW. 71342)

Auszug aus der Deutschen Grundkarte

Benötigen Sie einen amtliche Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000 (DGK 5), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Kosten

Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1 : 5000

  • auf Papier DIN A4 Grundriss 6,25 EUR
  • auf Papier DIN A4 Grundriss mit Höhenlinien 7,50 EUR
  • auf Papier DIN A3 Grundriss 7,50 EUR
  • auf Papier DIN A3 Grundriss mit Höhenlinien 9,00 EUR

Hinweise

  • Auszüge aus der Deutschen Grundkarte werden von der Stadt Blomberg nur auf gewöhnlichem Papier in den Formaten DIN A4 und DIN A3 abgegeben.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
  • Die Auszüge werden in der Regel nur im Zusammenhang mit Bauanträgen abgegeben.
  • Schriftliche Anträge, größere Bestellungen, Sonderwünsche sowie Anträge auf Erteilung von Nutzungsrechten werden zuständigkeitshalber an den: Kreis Lippe weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

GeoInfoErlass (SMBl. NR. 71341)

Auszug aus der Flurkarte

Benötigen Sie amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte), so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Kosten

Auszug auf der Flurkarte auf Papier

  • DIN A4 - 12,50 EUR
  • DIN A3 - 15,00 EUR

Hinweise

  • Auszüge aus der Flurkarte werden von der Stadt Blomberg nur auf gewöhnlichem Papier in den Formaten DIN A4 oder DIN A3 abgegeben.
  • Die Karte hat den Original-Maßstab 1:1.000, Vergrößerungen auf 1:500 werden auf Wunsch abgegeben.
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die Auszüge aufgrund einer Vereinbarung mit der Katasterbehörde nur gegen Barzahlung abgegeben werden dürfen.
  • Schriftliche Anträge, größere Bestellungen, Sonderwünsche sowie Anträge auf Erteilung von Nutzungsrechten werden zuständigkeitshalber an den: Kreis Lippe weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

  • Vermessungs- und Katastergesetz (SGV. NW. 7134)
  • Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden (SGV. NW. 7134)
  • Katasterbenutzungserlass (SMBl. NW. 71342)

Bauanträge

Möchten Sie bauen und benötigen hierzu eine Beratung, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bearbeitung von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Vorlagen gemäß § 67 BauO NW (Freistellungen) aus gemeindlicher Sicht.

Hinweise

  • Entscheidungen zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts werden durch die 9 bearbeitet.
  • Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Es ist daher sinnvoll, Bauanträge direkt beim Kreis Lippe einzureichen.

Bauleitplanung

Wir beschäftigen uns mit der Erstellung der Bauleitplanung für Gegenwart und Zukunft. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Bebauungspläne

Wir kümmern uns um die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitpläne.

Haben Sie hierzu Rückfragen, so spechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Denkmalrechtliche Erlaubnis (§ 9 DSchG)

Für die Veränderung , Beseitigung, Nutzungsänderung, Sanierung oder Restaurierung sowie für das Verbringen an einen anderen Ort von eingetragenen Denkmälern ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz der jeweiligen Gemeinde (als Untere Denkmalbehörde) erforderlich. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie mit

  • in doppelter Ausfertigung Erlaubnisantrag
  • in doppelter Ausfertigung Bestandszeichnungen und Schadenspläne mit Darstellung der vorhandenen Schäden im geeigneten Maßstab /Fotos (ggf. mit schriftlichen Erläuterungen der Schadensmerkmale)
  • in doppelter Ausfertigung Entwurfsplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails zur Darstellung von Ausführungsart und Endzustand aller geplanten Eingriffe)
  • in doppelter Ausfertigung Erläuterungsbericht (Beschreibung und Materialangabe)
  • in doppelter Ausfertigung Maßnahmebegründung (Notwendigkeit, warum die vorgesehenen Eingriffe erforderlich sind.)

Wichtig

Ist für eine erlaubnispflichtige Maßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich, kann die denkmalrechtliche Erlaubnis mit in die Baugenehmigung einfließen oder aber gesondert beantragt werden.

Rechtsgrundlage

§ 9 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG)

Flächennutzungsplan

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Aufstellung und Änderungen des Flächennutzungsplanes als vorbereitender Bauleitplan, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.

Grundstücksentwässerung (Kanalanschluss)

Für Neubauten, bei Anbauten sowie bei Änderung der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück ist ein Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung bei den Abwasserwerken zu stellen.

Die Kanalanschluss-Genehmigung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten.

Dabei ist das Formular Entwässerungsantrag (Beschreibung der Grundstücksentwässerungsanlage) zu verwenden.

Als Anlage sind in 3-facher Ausfertigung folgende Unterlagen beizufügen:

  • Baubeschreibung
  • aktueller amtlicher Lageplan
  • Lageplan im Maßstab 1: 500 oder größer, mit der Lage der öffentlichen Kanäle, sowie der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen und Revisionsschächte auf dem Grundstück.
  • Grundriss des Kellers u. aller Geschosse mit Darstellung aller Entwässerungskörper, Bodeneinläufe, Fall- u. Grundleitungen, sowie Schächte, Hebeanlagen, Abscheider, Drainage usw. inkl. Leitungsführung.
  • Schnitt durch den Anschlusskanal vom Gebäude bis zum öffentlichen Kanal mit Angabe der NN-Höhen; bei Druckentwässerung bis zum Pumpenschacht
  • Angaben über den Einbau einer Fäkalienhebeanlage oder einer Abwasserpumpe mit Pumpstation außerhalb des Gebäudes, falls erforderlich.
  • Betriebsbeschreibung mit Art und Menge des voraussichtlich anfallenden, gewerblichen Abwassers, falls erforderlich.

Liegenschaften

Wir kümmern uns um die Bewirtschaftung der eigenen und fremden, bebauten und unbebauten Grundstücke durch An-/Weiter- Vermietung/Verpachtung und Verwaltung.

Haben Sie Rückfragen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Städtebauliche Satzung

Benötigen Sie Auskünftie über die gestalterischen Vorgaben der Gestaltungssatzung in der Kernstadt, so sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.

Verkauf von Grundstücken und Immobilien

Suchen Sie ein Baugrundstück oder ein Kaufobjekt?

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.