Vergnügungssteuer wird erhoben für das Betreiben von Unterhaltungsgeräten und Geldspielgeräten.
Haben Sie diesbezügliche Rückfragen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Kosten
In Gaststätten u. sonstigen Aufstellungsorten: Unterhaltungsgeräte 25,00 EUR / Monat, Geldspielgräte 15 % des Einspielergebnisses. In Spielhallen: Unterhaltungsgeräte 35,00 EUR / Monat, Geldspielgräte 15 % des Einspielergebnisses

