Dienstleistungen

Auskünfte aus der Denkmalliste

Die Denkmalliste enthält die zurzeit geschützten Bau- und Bodendenkmäler in der Stadt Blomberg. Sie ist ein öffentliches Register und wird von der Stadt als Untere Denkmalbehörde geführt.

Eintragungen und Löschungen erfolgen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Westfälisches Amt für Denkmalpflege, Münster).

Über Eintragungen und Löschungen erhält der jeweilige Eigentümer bzw. die jeweilige Eigentümerin einen Bescheid.

Möchten Sie einen Einblick in die Denkmalliste nehmen, so sprechen Sie uns an.

Hinweise

Eigentümer(innen)angaben dürfen aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden.

gesetzliche Grundlage

Denkmalschutzgesetz NW (DSchG) und Denkmallisten-Verordnung

Denkmalpflege

Benötigen Sie eine Erlaubnis zur Veränderung, Sanierung und Restaurierung von geschützten Denkmälern oder von Gebäuden in der engeren Umgebung von Denkmälern, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage

Denkmalschutzgesetz NW

Denkmalrechtliche Erlaubnis (§ 9 DSchG)

Für die Veränderung , Beseitigung, Nutzungsänderung, Sanierung oder Restaurierung sowie für das Verbringen an einen anderen Ort von eingetragenen Denkmälern ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz der jeweiligen Gemeinde (als Untere Denkmalbehörde) erforderlich. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie mit

  • in doppelter Ausfertigung Erlaubnisantrag
  • in doppelter Ausfertigung Bestandszeichnungen und Schadenspläne mit Darstellung der vorhandenen Schäden im geeigneten Maßstab /Fotos (ggf. mit schriftlichen Erläuterungen der Schadensmerkmale)
  • in doppelter Ausfertigung Entwurfsplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails zur Darstellung von Ausführungsart und Endzustand aller geplanten Eingriffe)
  • in doppelter Ausfertigung Erläuterungsbericht (Beschreibung und Materialangabe)
  • in doppelter Ausfertigung Maßnahmebegründung (Notwendigkeit, warum die vorgesehenen Eingriffe erforderlich sind.)

Wichtig

Ist für eine erlaubnispflichtige Maßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich, kann die denkmalrechtliche Erlaubnis mit in die Baugenehmigung einfließen oder aber gesondert beantragt werden.

Rechtsgrundlage

§ 9 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG)

Denkmalschutz

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Unterschutzstellung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Hohlwegen oder Hügelgräbern, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Denkmalschutzgesetz NW (DSchG) - Denkmallisten-Verordnung

Denkmäler sind von der Stadt in die Denkmalliste einzutragen. Mit der Eintragung oder vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.

Ob eine Sache ein Denkmal ist, entscheidet in der Regel das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster als zuständige Fachbehörde.

Typische Baudenkmäler sind zum Beispiel Schlösser oder Kirchen aber auch wenig veränderte alte Fachwerkhäuser oder Bruchsteingebäude. Bodendenkmäler sind zum Beispiel Grabhügel und Hohlwege.

Die Eintragung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin oder auf Antrag des Landschaftsverbandes (Westfälisches Amt für Denkmalpflege).

Der Antrag ist formfrei und nicht fristgebunden. Es sollten Unterlagen, aus denen der Denkmalwert ermittelt werden kann, beigefügt werden; beispielsweise Auszüge aus Bauakten, Fotos, Literaturangaben.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegt das Objekt den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, das heißt, es wird durch die Eintragung unter Schutz gestellt.

Rechtsgrundlage

Denkmalschutzgesetz NW (DSchG)

Steuerliche Bescheinigungen

Bei zur Einkunftserzielung genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen, die als Baudenkmal unter Schutz gestellt sind, können anstelle der üblichen linearen Abschreibung (AfA) nach dem 31.12.2003 im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden Jahren jeweils bis zu 7 % wie Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden (100 %iger Abschreibung).

Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern können 10 Jahre lang jährlich 9 % abgezogen werden (90 %ige Abschreibung).

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Antragsvordruck
  • Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen (z. B. Kontoauszüge, Quittungen, Kassenzettel). Menge, Artikel und Preis müssen auf den Belegen eindeutig erkennbar sein.
  • Die Rechnungen sind nach Gewerken zu ordnen und entsprechend Nummer 2 des Antragsvordrucks aufzulisten.

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 1 Prozent für bescheinigungsfähige Aufwändungen erhoben. Bescheinigungen für Aufwändungen bis zu 5.000,00 EUR‚ sind gebührenfrei, ab 250.000,00 EUR‚ beträgt die Gebühr 0,5 Prozent.

Wichtig

Die Maßnahme muss vor Beginn und in Form ihrer Ausführung mit der Stadt Blomberg abgestimmt worden sein. Grundsätzlich sind nur die Herstellungskosten begünstigt.

Rechtsgrundlage

§ 40 Denkmalschutzgesetz (DSchG) und die einschlägigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Zuschüsse des Landes NW (Denkmalpflegemaßnahmen)

Das Land NW gewährt Zuschüsse zur Erhaltung und Nutzungsänderung von Denkmälern aus verschiedenen Förderprogrammen.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

notwendige Unterlagen

Sie benötigen je nach Förderprogramm verschiedene Antragsformulare. Eine Einzelnachfrage bei Bezirksregierung Detmold und dem Kreis Lippe wird dringend angeraten.

Zuwendungen aus dem Stadterneuerungsprogramm

Haben Sie Rückfragen bzlg. der Bearbeitung von Zuwendungsanträgen aus dem Stadterneuerungsprogramm "Städtebauliche Ergänzung zur Modernisierung und Zum Ausbau von Wohnraum" zur Förderung privater Maßnahmen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Für eine Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen: Antragsformular (Vordruck ST 1) mit Baubeschreibung, Planunterlagen, Detailzeichnungen, Kostenvoranschlägen und Ermittlung der denkmalpflegerischen Mehrkosten.

Wichtig

Das zu fördernde Gebäude muss in die Denkmalliste eingetragen sein.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien Stadterneuerung NW