Dienstleistungen

Aufbruchgenehmigungen / Straßenumzüge

Ist es notwendig, dass Sie Gemeindestraßen aufbrechen, um z.B. Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen, so benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Gleiches gilt bei der Durchführung von Straßenumzügen.

Sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen gerne entsprechende Antragsvordrucke zu.

wichtige Anmerkung

Das Antragsverfahren erfolgt über die Stadt Blomberg und die Polizeiwache Blomberg.

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe

gesetzliche Grundlage

Straßenverkehrsordnung (STVO)

Sperrgenehmigungen

Soll eine Straße gesperrt werden, so sprechen Sie uns an. Die Stadt Blomberg ist an der "Erteilung von Genehmigungen für die Sperrung von Straßen aus besonderem Anlass" beteiligt.

Hinweise

  • Es bedarf eines formlosen Antrags unter Beifügung einer geeigneten Planunterlage
  • Das Antragsverfahren erfolgt über die Stadt Blomberg und die Polizeiwache Blomberg
  • Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung (STVO)