Dienstleistungen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, so sprechen Sie uns an.

Sie benötigen

bei Auskünften über Personen:

  • Nachweis der Identität z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
  • eine persönliche Antragstellung ist erforderlich

bei Auskünften über Firmen:

  • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters: z.B. Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister)
  • Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister)
  • zuständiges Registergericht
  • Name und Sitz der Firma
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft
  • ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

Kosten

13,00 EUR

Gaststättenerlaubnis / Gaststättenkonzession

Wenn sie eine Gaststätte, Trinkhalle oder ein Hotel betreiben wollen, brauchen sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz.

Diese Erlaubnis ist personen- und raumbezogen. Deshalb brauchen sie auch dann eine auf ihren Namen lautende Gaststättenerlaubnis, wenn sie eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernehmen wollen.

Erlaubnispflichtiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Notwendige Unterlagen und Gebühren auf Anfrage. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

Möchten Sie ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Bitte bringen Sie mit:

  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des gewerblichen Mietvertrages
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, erhältlich bei der Handwerkskammer
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

Kosten

An- oder Ummeldung 20,00 €

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

Der Hebesatz beträgt derzeit in Blomberg 411 %.

Benötigen Sie weitere Auskünfte, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz, Haushaltssatzung

Gewerbeüberwachung

Haben Sie Rückfragen in Bezug auf

  • die Erfassung und Genehmigung erlaubnisfreier und erlaubnispflichtiger Gewerbebetriebe, sowie deren Überwachung
  • die Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten
  • die Durchführung des Wochenmarktes
  • die Erteilung von Reisegewerbekarten und Gaststättenerlaubnissen, sowie deren Überwachung
  • oder die Durchführung von Gewerbeuntersagungen,

so sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Reisegewerbekarte

Sofern Sie eine Reisegewerbekarte beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) bzw. Nachweis der Beantragung
  • zwei gleiche, aktuelle Passbilder

Spechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Die Bearbeitungsdauer beträgt vier bis sechs Wochen.

Rechtsgrundlage

§§ 55 ff. GewO