Dienstleistungen

Städtebauliche Satzung

Benötigen Sie Auskünftie über die gestalterischen Vorgaben der Gestaltungssatzung in der Kernstadt, so sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne.

Steuerliche Bescheinigungen

Bei zur Einkunftserzielung genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen, die als Baudenkmal unter Schutz gestellt sind, können anstelle der üblichen linearen Abschreibung (AfA) nach dem 31.12.2003 im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden Jahren jeweils bis zu 7 % wie Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden (100 %iger Abschreibung).

Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern können 10 Jahre lang jährlich 9 % abgezogen werden (90 %ige Abschreibung).

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Antragsvordruck
  • Originalrechnungen mit Zahlungsnachweisen (z. B. Kontoauszüge, Quittungen, Kassenzettel). Menge, Artikel und Preis müssen auf den Belegen eindeutig erkennbar sein.
  • Die Rechnungen sind nach Gewerken zu ordnen und entsprechend Nummer 2 des Antragsvordrucks aufzulisten.

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 1 Prozent für bescheinigungsfähige Aufwändungen erhoben. Bescheinigungen für Aufwändungen bis zu 5.000,00 EUR‚ sind gebührenfrei, ab 250.000,00 EUR‚ beträgt die Gebühr 0,5 Prozent.

Wichtig

Die Maßnahme muss vor Beginn und in Form ihrer Ausführung mit der Stadt Blomberg abgestimmt worden sein. Grundsätzlich sind nur die Herstellungskosten begünstigt.

Rechtsgrundlage

§ 40 Denkmalschutzgesetz (DSchG) und die einschlägigen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Verkauf von Grundstücken und Immobilien

Suchen Sie ein Baugrundstück oder ein Kaufobjekt?

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Vermietung - / Verpachtung von städt. Wohnungen und Grundstücken

Suchen Sie eine Wohnung oder möchten Sie einen Garten pachten?

Sprechen Sie uns an. Wir schauen, ob wir Ihnen etwas anbieten können.

Zuschüsse des Landes NW (Denkmalpflegemaßnahmen)

Das Land NW gewährt Zuschüsse zur Erhaltung und Nutzungsänderung von Denkmälern aus verschiedenen Förderprogrammen.

Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

notwendige Unterlagen

Sie benötigen je nach Förderprogramm verschiedene Antragsformulare. Eine Einzelnachfrage bei Bezirksregierung Detmold und dem Kreis Lippe wird dringend angeraten.

Zuwendungen aus dem Stadterneuerungsprogramm

Haben Sie Rückfragen bzlg. der Bearbeitung von Zuwendungsanträgen aus dem Stadterneuerungsprogramm "Städtebauliche Ergänzung zur Modernisierung und Zum Ausbau von Wohnraum" zur Förderung privater Maßnahmen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Für eine Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen: Antragsformular (Vordruck ST 1) mit Baubeschreibung, Planunterlagen, Detailzeichnungen, Kostenvoranschlägen und Ermittlung der denkmalpflegerischen Mehrkosten.

Wichtig

Das zu fördernde Gebäude muss in die Denkmalliste eingetragen sein.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien Stadterneuerung NW