Dienstleistungen

Hundesteuer

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Kosten

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

  • nur ein Hund gehalten wird: 36,96 EUR je Hund‚
  • zwei Hunde gehalten werden: 75,00 EUR je Hund
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden: 150,00 EUR je Hund
  • Für gefährliche Hunde beträgt die Steuer 408,00 EUR für einen Hund bzw. 808,00 EUR je Hund für zwei oder mehrere Hunde.

Hinweise

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.

Landeshundegesetz

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Anmeldung Ihres Hunden gem. Landeshundegesetz, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.