Maßgeblich für die Berechnung des Anschlussbeitrages ist die Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Blomberg vom 20.12.2007.
Der Anschlussbeitrag für einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage beträgt je Quadratmeter (m²) Grundstücksfläche (Veranlagungsfläche) 6,50 €.
Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben.
Dieser beträgt
- bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 4,50 € je m³ Veranlagungsfläche
- bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 2,00 € je m² Veranlagungsfläche.
Der nach vorstehender Berechnung ermittelte Anschlussbeitrag soll für ein Reihenhausgrundstück mindestens 2.000,-- € und für ein Wohn-, Ferien- und Wochenendhausgrundstück mindestens 2.800,-- € betragen.
Der Anschlussbeitrag soll jedoch nicht höher als
- 6.000,- € für ein 1-geschossig
- 7.500,- € für ein 2-geschossig
- 9.000,- € für ein 3-geschossig
- 10.500,- € für ein 4-geschossig und
- 11.100,- € für ein 5 und höher geschossig
zu bebauendes Grundstück sein.
Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie bei Grundstücken, die überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden dürfen, gelten die vorgenannten Höchstbeträge und die Begrenzung der Grundstückstiefe auf 40 m nicht.
Der Anschlussbeitrag ist nicht zu verwechseln mit den Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses. Für die Verlegung der Hausanschlussleitungen auf dem Privatgrundstück sowie das Setzen der Kontrollschächte ist der Grundstückseigentümer selbst zuständig.

