Benötigen Sie einen Reisepass oder ein vorläufiges Dokument? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Hinweise
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
Bringen sie bitte die folgenden Unterlagen zur Bantragung mit:
- Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
- Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein Lichtbild beim Euro-Reisepass
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
Kosten
59,00 EUR
Wichtig
Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.
Rechtsgrundlage
Passgesetz

