Dienstleistungen

Aufbruchgenehmigungen / Straßenumzüge

Ist es notwendig, dass Sie Gemeindestraßen aufbrechen, um z.B. Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen, so benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Gleiches gilt bei der Durchführung von Straßenumzügen.

Sprechen Sie uns an, wir senden Ihnen gerne entsprechende Antragsvordrucke zu.

wichtige Anmerkung

Das Antragsverfahren erfolgt über die Stadt Blomberg und die Polizeiwache Blomberg.

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe

gesetzliche Grundlage

Straßenverkehrsordnung (STVO)

Ausbaubeiträge nach KAG NW

Sofern durch Baumaßnahmen die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich öffentlicher Wege, Straßen und Plätze durch die Stadt Blomberg erfolgt, werden Beiträge nach dem Kommunalen Abgabgabengesetz (KAG NW) erhoben.

Benötigen Sie Informationen über die Ermittlung (Höhe) sowie die generelle Erhebung dieser Beiträge, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage

Bauhof (BBH)

Unsere Aufgabe ist die Unterhaltung von gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Grünanlagen und der Kinderspielplätze. Auch sorgen wir dafür, dass die gemeindlichen Straßen im Winter befahrbar sind.

Erschließungsbeiträge nach BauGB

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Ermittlung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung) durch die Stadt, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsgrundlage

Sperrgenehmigungen

Soll eine Straße gesperrt werden, so sprechen Sie uns an. Die Stadt Blomberg ist an der "Erteilung von Genehmigungen für die Sperrung von Straßen aus besonderem Anlass" beteiligt.

Hinweise

  • Es bedarf eines formlosen Antrags unter Beifügung einer geeigneten Planunterlage
  • Das Antragsverfahren erfolgt über die Stadt Blomberg und die Polizeiwache Blomberg
  • Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung (STVO)

Straßenbeleuchtung

Ist bei Ihnen die Straßenbeleuchtung ausgefallen oder haben Sie Fragen bzgl. Bau, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen der Straßenbeleuchtung, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Straßenbeschilderung

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Straßenbeschilderung, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Wichtig

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe.

Straßenneubau und Straßenerneuerung sowie deren Unterhaltung

Haben Sie Rückfragen bzgl. der Planung und Ausführung des Neubaus bzw. der Erneuerung und Unterhaltung von Gemeindestraßen sowie von Geh- und Radwegen einschließlich aller Nebenanlagen, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Verkehrsüberwachung (ruhender Straßenverkehrs) / Parkplätze

Benötigen Sie eine Beratung bezüglich der Parkplatzsituaton in Blomberg oder haben Sie ein "Ticket" erhalten, so sprechen Sie uns an.

Winterdienst

Wir befreien die Gemeindestraßen von Eis und Schnee.