Wo ist der Todesfall zu melden?
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Hinweise
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist
- Todesbescheinigung des Arztes, der die so genannte Leichenschau vorgenommen hat (in NW grünes Formular und roter Umschlag – verschlossen für den Amtsarzt!)
- möglichst Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder
- falls nicht verheiratet gewesen – Geburtsurkunde
- falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch)
- falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
- derjenige, der den Sterbefall beim Standesamt „anzeigt“, muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn in die Todesermittlungen die Polizei eingeschaltet ist (z.B. bei Verkehrsunfall, Freitod oder Mord)
- möglichst Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde oder
- falls nicht verheiratet gewesen – Geburtsurkunde
- falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch)
- falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen
- Diese Unterlagen übergeben Sie bitte der Polizei, die alles weitere regelt
Wichtig
Im Regelfall nimmt Ihnen ein Bestatter diese Dinge ab und kümmert sich um die Sterbefallbeurkundung.
Rechtsgrundlage
§§ 28 - 31 Personenstandsgesetz (PStG)