Dienstleistungen

Kinderreisepass

Benötigen Sie einen Kinderausweis, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Vorraussetzungen für die Beantragung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch darf man nicht älter als 12 Jahre sein.

< h4>Hinweise

Bitte bringen Sie mit:

  • evtl. vorhandene Identitätspapiere, z.B. alter Kinderausweis,
  • ein biometrisches Passbild
  • Bei erstmaliger Ausstellung die Geburtsurkunde

Kosten

13,00 EUR

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Personalausweis

Benötigen Sie einen Personalausweis oder ein vorläufiges Dokument, so sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Der Antragsteller muss Deutscher und in der Stadt Blomberg gemeldet sein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis)
  • Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ein Lichtbild
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis

Kosten

  • für Personen unter 24 Jahren 22,80 €
  • für Personen über 24 Jahren 28,80 €

Wichtig

  • Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenfalls möglich.
  • Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr.
  • Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

Rechtsgrundlage

  • Personalausweisgesetz NW

Reisepass

Benötigen Sie einen Reisepass oder ein vorläufiges Dokument? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hinweise

Der Antragsteller muss Deutscher sein.

Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.

Bringen sie bitte die folgenden Unterlagen zur Bantragung mit:

  • Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, andere amtliche Lichtbildausweise)
  • Heiratsurkunde bzw. bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • ein Lichtbild beim Euro-Reisepass
  • ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

Kosten

59,00 EUR

Wichtig

Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.

Rechtsgrundlage

Passgesetz