Artikel

Sint Nicolaas Markt am 29. und 30. November in Blomberg - einmalig in Lippe, einmalig in Deutschland!

Sint Nicolaas Markt am 29. und 30. November in Blomberg - einmalig in Lippe, einmalig in Deutschland!

Advents- und Weihnachtsmärkte gibt es viele, aber nur in Blomberg kann man einen Adventsmarkt erleben, der stark durch niederländische Traditionen geprägt ist. Das ist einmalig in Lippe und in diesem Umfang sogar einmalig in Deutschland. Nirgendwo in Deutschland wird die Tradition des Sint Nicolaas so intensiv aufrechterhalten wie in Blomberg!

Um das besser zu verstehen, lohnt ein kurzer Blick in die Geschichte.

Bereits als die ersten niederländischen Familien sich 1965 in Blomberg ansiedelten, kam auch schon „Sint Nicolaas“ nach Blomberg, damals noch komplett versorgt durch das niederländische Militär. Selbstverständlich kam er auch zu den deutschen Gastgebern in Blomberg und Umgebung und besuchte u.a. Schulen und Kinderdörfer der Region. Bereits von Anfang an drängelten sich viele Kinder - aber auch Erwachsene - um den "Heiligen Mann" und seine Mohren, die so genannten "zwarten pieten".

Doch auch nach dem Weggang des niederländischen Militärs aus Blomberg arbeitete der Heimatverein Sint Nicolaas e.V. intensiv an der Fortsetzung dieser schönen Tradition. Unterstützt wird der Sint Nicolaas Markt, der aus Blomberg wirklich nicht mehr wegzudenken ist, bereits seit einigen Jahren von Blomberg Marketing e.V., und seit dem letzten Jahr ist Blomberg Marketing auch der Veranstalter des Sint Nicolaas Marktes. Organisiert wird der Markt durch den Heimatverein Sint Nicolaas, New Classic Werbesysteme und Profundo.

Durch die Bündelung der Kräfte wird das Programm auch in diesem Jahr erweitert und noch attraktiver. Trotz seiner Vielseitigkeit wird das Programm natürlich stark durch die niederländischen Einflüsse geprägt sein. Und der beliebte Sint Nicolaas wird mit seinen Mohren, die immer für einen Spass zu haben sind, Blombergs historischen Marktplatz auf seine ganz besondere Art beleben.

Im Uebrigen lockt der Markt mit attraktiven Verkaufssständen, die in neuen, extra für den Sint Nicolaas Markt von der businessline24.de angefertigten Fachwerk-Holzhäuschen beherbergt sein werden. Diese Holzhäuschen tragen noch zusätzlich zu dem romantischen Ambiente auf dem beleuchteten Marktplatz bei. Neben adventlichen und holländischen Besonderheiten wird auch der beliebte lokal hergestellte “Blomberger Glühwein” angeboten. Dazu kommt ein bemerkenswertes Programm an Live-Musik in den verschiedensten Stilrichtungen - aber natürlich immer weihnachtlich! Auch andere Programmpunkte lohnen sich, um dem stimmungsvoll dekorierten Marktplatz an diesem ersten Adventwochenende einen Besuch abzustatten.

Zum Ausklang des Sint Nicolaas Marktes organisiert die Arbeitsgruppe Kultur von Blomberg Marketing ein Adventskonzert mit dem Blasorchester 3 Sparren aus Bielefeld. Das Konzert findet am 30.11.2008 um 20 Uhr in der Klosterkirche statt.

Zusätzlich wird der Sint Nicolaas Markt noch durch den verkaufsoffenen Sonntag aufgewertet, an dem der Blomberger Einzelhandel attraktive Artikel für die Advents- und Weihnachtszeit anbietet.

Ein Besuch in Blomberg lohnt sich immer - aber ganz besonders zum Sint Nicolaas Markt, denn dann können Sie regelrecht ein Stückchen Holland in Blomberg erleben!

Die Tradition des Sint Nicolaas in Holland

In Holland ist das grösste Fest das "Sinterklaasfest" und nicht wie bei uns in Deutschland "Weihnachten". So ist Sinterklaas, in Deutschland bekannt als Nikolaus, der ganz grosse Kinderfreund. Auch er kommt in die Familien. Die Kinder sitzen dann beieinander, und Sint Nicolaas kommt mit dem grossen Buch, wo alles drin steht, was man im vergangenen Jahr gut oder schlecht gemacht hat. Nun muss man zittern, ob man die Rute bekommt - oder etwas Leckeres.

In den Niederlanden kommt Sint Nicolaas jedes Jahr mit einem grossen Aufgebot an "zwarte pieten" per Boot an. Dieses wird in allen Fernsehprogrammen übertragen.

Mehr zu der Geschichte von Sint Nicolaas, zu dieser niederländischen Tradition und zu dem Heimatverein Sint Nicolaas e.V. finden Sie auf sintnicolaas.de!

Zum Ausklang findet um 20:00 Uhr in der Klosterkirche im Seligen Winkel ein Adventskonzert mit dem symphonischen Blasorchester „3 Sparren“ aus Bielefeld statt (organisiert durch die Arbeitsgruppe Kultur von Blomberg Marketing e.V., in Kooperation mit der ev. ref. Kirche).

Mehr zu Blombergs Highlights und Aktionen finden Sie auch auf blomberg-marketing.de

Bürgerinformation zur Neuordnung des Winterdienstes 2009/2010

Die Umstellung des Winterdienstes auf das neue System zum Winter 2007/2008 hat sich grundsätz-lich bewährt.

Allerdings haben die Erfahrungen des letzten Winters mit extrem ergiebigen Schneefäl-len und der lang andauernden Frostperiode gezeigt, dass insbesondere in Verbindung mit der montäglichen Müllabfuhr verschiedene Abläufe zu verbessern sind. Es war in der Vergangenheit gerade nach Schneefällen am Wochenende oft nicht möglich, den öffentlichen Verkehrsraum der Winter-dienst-Dringlichkeitsstufen I und II in der gebotenen Zeit nacheinander für den Berufsverkehr, die Schulbusse, den Schülerfußgängerverkehr, den Individualverkehr und auch für die speziell montags durchzuführende Müllabfuhr gleichermaßen herzurichten.

Insofern soll mit Beginn der Winterdienstperiode 2009/2010 dazu übergegangen werden, die verschiedenen Winterdiensteinsätze zu koordinieren.

Der differenzierte Winterdienst an sich soll aber, wenn auch modifiziert, beibehalten werden.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass sich die Zuordnung der einzelnen Straßen zu den bisherigen Dringlichkeitsstufen nicht geändert hat. Die Zuordnung der Straßen zu den Dringlichkeitsstufen entspricht nachvollziehbaren Kriterien und war nicht zu verändern. Zum besseren Verständnis hier noch einmal die verschiedenen Dringlichkeitsstufen:

In der Dringlichkeitsstufe I verbleiben diejenigen Straßen oder Straßenteile innerhalb der geschlos-senen Ortslage, bei denen die Kriterien "Verkehrswichtigkeit" und "Gefährlichkeit" gleichzeitig vorliegen. Das sind in aller Regel Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen, innerörtliche Haupterschließungsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr und für Schulbusse; Zufahrtsstraßen zu Schulen und Kindergärten, Straßen zu oder an Feuerwehr-gebäuden, Straßen zu und in Gewerbe- und Industriegebieten, bei denen auf Grund des Verkehrsaufkommens und der Bedeutung der Straße innerhalb des Verkehrsnetzes besondere Maßnahmen erforderlich sind.

In der Dringlichkeitsstufe II verbleiben diejenigen Straßen oder Straßenteile innerhalb der geschlos-senen Ortslage, bei denen die Kriterien "Verkehrswichtigkeit" und "Gefährlichkeit" nicht gleichzeitig vorliegen. Das sind in aller Regel sonst. Anlieger- und Erschließungsstraßen, die zwar gefährlich Fahrbahnstellen wie beispielsweise Gefällestrecken, Kurvenbereiche, Straßenverengungen, Kreu-zungsbereiche, Einmündungen, Brückenbauwerke aufweisen können, aber ein zu berücksichtigendes Verkehrsaufkommen nicht vorliegt und deshalb nicht gleichzeitig verkehrswichtig sind.

In der Dringlichkeitsstufe III verbleiben diejenigen Straßen oder Straßenteile innerhalb der ge-schlossenen Ortslage, die weder verkehrswichtig sind oder gefährliche Stellen aufweisen. Das sind in aller Regel Anliegerstraßen, Wohnstraßen, Wohnsammelstraßen, Verbindungsstraßen und die übrigen Verkehrsflächen.

Ab diesem Winter, also 2009/10, gilt folgende Regelung:

Die bisher nacheinander abzuarbeitenden Straßen, Wege und Plätze der Dringlichkeitsstufen I und II werden um die für die Müllabfuhr kritischen Strecken der Dringlichkeitsstufe II erweitert. Sie werden zukünftig zu einer Winterdienst-Tour zusammengefasst und als erstes rechtzeitig vor dem Einsetzen des morgendlichen Haupt- und Berufsverkehrs geräumt und gestreut. Die übrigen Straßen, Wege und Plätze der Dringlichkeitsstufe II werden nach wie vor nur noch dann angefahren, wenn es die Wetterlage unbedingt erfordert.

Die Straßen der Dringlichkeitsstufe III werden nach wie vor im Rahmen des Winterdienstes nicht angefahren. Hier gelten für die Anlieger die einschlägigen Vorschriften der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Blomberg.

Der von der Stadt Blomberg zu leistenden Winterdienst ist aufgrund verschiedener Regelungen vorgegeben, z. B. Verkehrssicherungspflicht als Straßenbaulastträger bzw. Straßeneigentümer. Danach müssen die Städte und Gemeinden die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nur noch an gleichzeitig verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und/oder Eisglätte räumen und/oder bestreuen. Dieser Verpflichtung wird die Stadt auch zukünftig nachkommen.

Nachfolgend sind die Zuständigkeiten sowie gesetzlichen bzw. satzungsrechtlichen Regelungen für die Durchführung des Winterdienstes aufgeführt:

1. Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden von den jeweiligen Straßenbaulastträgern geräumt und gestreut;

2. Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten werden für die Stadt Blomberg von den jeweiligen Straßenbaulastträgern geräumt und gestreut;

3. der Winterdienst an Gemeindestraßen wird nach den durch den Rat der Stadt Blomberg be-schlossenen Grundsätzen der Dringlichkeitsstufen I-III durchgeführt.

4. die Winterdienstverpflichtung an Gehweganlagen ist nach den Regelungen in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf die Anlieger übertragen. Ist eine Gehweganlage nicht vorhanden, so gilt ein 1,50 m breiter Streifen an jeder Seite der Fahrbahn als Gehweganlage. Mehrere Eigentümer eines an einer Gehweganlage liegenden Anliegergrundstücks sind gemeinschaftlich winterdienstverpflichtet.

4.1 Die Winterwartung beinhaltet das Schneeräumen sowie das Bestreuen der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Eis freizuhalten. Dabei soll eine Bestreuung mit ab-stumpfenden Stoffen (beispielsweise Splitt oder Sand) vorgenommen werden. In extremen Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz gestattet. Der geräumte Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder wo dies nicht möglich ist, am unmittelbaren Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder behindert wird.

4.2 In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind sofort zu beseitigen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Unterlassener Winterdienst (Schneeräumung, Glättebeseitigung) kann folgenschwer sein. Ereignen sich nämlich in Folge unterlassenem oder vernachlässigtem Winterdienst Unfälle, so ist der jeweilige Grundstückseigentümer für sein Fehlverhalten oder Unterlassen voll verantwortlich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie also der Ihnen durch Satzung auferlegten Winterdienstverpflichtung nachkommen.

Den vollständigen Satzungstext der o.g. Straßenreinigungs- und Gebührensatzung finden Sie im Internet unter:

http://blomberg-lippe.net/assets/69

Sollten zum Winterdienst oder zur Straßenreinigung noch Fragen offen sein, so wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.

Der Bürgermeister

Diese Information als PDF: Bürgerinformaton zur Neuordnung des Winterdienstes